Einsichten aus der Studie An dieser Stelle ist auch festzuhalten, dass die Art der grenzüber schreitenden und interregionalen Zusammenarbeit zwischen Liechten stein und dem Ausland nicht dem von Frey (1997) entwickelten Kon zept der FOCJ entspricht. Darunter versteht Frey
functional, overlap- ping, competing jurisdictions, die sich der "Geographie der Probleme" anpassen. Im Fall von Liechtenstein kann man zwar in der Praxis eine Vielzahl von
functional, overlapping and competing-Einheiten zur kol lektiven Leistungserstellung innerhalb von Liechtenstein und im Ver hältnis Liechtenstein-Ausland- studieren. Allerdings hat keine dieser Leistungseinheiten den Rechtsstatus einer
Jurisdiction. Dies hängt wohl damit zusammen, dass staatliche Leistungsverwaltung zwar, allgemeiner Regeln, darüber hinaus aber kaum staatlicher Hoheitsgewak und damit auch keiner
jurisdictions bedarf. 7) Outsourcing
von Staatsleistungen an öffentliche Rechtsträger im Ausland reduziert die Komplexität bei der Qualitätssicherung. Die betriebswirtschaftliche 0«teo«ra>zg-Diskussion zieht eine Reihe von Aspekten zur Entscheidungsfindung heran, wenn die Auslagerung einer Leistung (hier: aus dem öffentlichen Sektor in den privaten'Sektor - oder auch ins Ausland) diskutiert wird. Besonders wichtig erscheint die
Qualitätssicherung, die im Interesse der Bürger des Kleinstaates ge währleistet werden muss. Insofern ausländische Einrichtungen mitbe nutzt und die Nachbarstaaten für ihre Bürger ohnehin Qualitätssiche- rungsmassnahmen ergreifen, enthebt dies den Kleinstaat vom Aufbau eigener Kontrollstrukturen beziehungsweise verliert dieses Kriterium an Relevanz. Im Zug der Mitbenützung ausländischer Einrichtungen, etwa des Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesens, wird für den Kleinstaat die Komplexität der Aufgabenstellung, die sich aus der Qualitätssiche rung ergibt, beträchtlich reduziert. 8) Am Beispiel von Liechtenstein kann die Bedeutung der Budget restriktion für den politischen Prozess gezeigt werden: Der Kampf um die politische Mitte kann ohne zwingende Budgetrestriktion zu Ver schwendungführen. Die Konstellation in einem Kleinstaat, in dem die politische Macht (Mehrheit in Landtag und Regierung) über Jahrzehnte herauf jeweils durch eine marginale Mehrheit an Mandaten beziehungsweise Stimmen abgesichert war und keine gravierende Finanzrestriktion gegeben ist, ist 377