Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Fallstudien zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Liechtenstein Tabelle 4.29: Diskretionäre Änderungen der Schlüssel im vertikalen Finanzausgleich Finanzausgleichsabgaben: Grundstückgewinnsteuer: Kapital- und Ertragssteuern: Aufteilung 
im Verhältnis Aufteilung 
im Verhältnis Aufteilung 
im Verhältnis Land 
Gemeinden 
Land Gemeinden 
Land 
Gemeinden 1980 
74 26 33.3 
66.67 33.3 
66.67 1981 
75 25 33.3 
66.67 33.3 
66.67 1982 
75 25 33.3 
66.67 33.3 
66.67 1983 
75 25 33.3 
66.67 33.3 
66.67 1984 75 25 
33.3 
66.67 33.3 
66.67 1985 
77 23 
33.3 
66.67 33.3 
66.67 1986 
79 21 
33.3 
66.67 33.3 
66.67 1987 80 
20 33.3 
66.67 33.3 
66.67 1988 81 
19 33.3 
66.67 33.3 
66.67 1989 83 
17 33.3 
66.67 33.3 
66.67 1990 
85 15 
33.3 
66.67 33.3 
66.67 1991 85 
15 
33.3 
66.67 33.3 
66.67 1992 85 
15 
33.3 
66.67 33.3 
66.67 1993 85 
15 33.3 
66.67 33.3 
66.67 1994 86 
14 33.3 
66.67 50::" 
50* 1995 86 
14 33.3 
66.67 50* 
50* * Das Sechstel der Kapital- und Ertragssteuer fliesst den Gemeinden in Form von Finanz­ ausgleichsmitteln zu. 4.6.3.1.3 Probleme des vertikalen Finanzausgleichs Die Landesebene hat ihre starke Stellung als Gesetzgeber auch tatsäch­ lich genutzt, um den vertikalen Finanzausgleich zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Diese Entwicklung wäre zu rechtfertigen, wenn sich der relative Aufgabenumfang zu Lasten des Landes verändert hätte und sich dies auch in einer höheren Nettobelastung des Landes niederschlägt. In diesem Zusammenhang sei auf die Diskussion in Punkt 4.6.3.1.1 ver­ wiesen. Natürlich lassen die unterschiedliche Dynamik der Steuern und die diskretionären Veränderungen des vertikalen Finanzausgleichs den dar­ auf aufbauenden horizontalen Finanzausgleich nicht unberührt. Durch die Kürzung des Gemeindeanteils an den Finanzausgleichsabgaben von 26 auf 14 Prozent hat sich auch das Volumen reduziert, das im horizon­ talen Finanzausgleich für die Zuteilung nach dem Bedarfsprinzip (An- 342
	        

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