Fallstudien zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Liechtenstein Tabelle 4.29: Diskretionäre Änderungen der Schlüssel im vertikalen Finanzausgleich Finanzausgleichsabgaben: Grundstückgewinnsteuer: Kapital- und Ertragssteuern: Aufteilung
im Verhältnis Aufteilung
im Verhältnis Aufteilung
im Verhältnis Land
Gemeinden
Land Gemeinden
Land
Gemeinden 1980
74 26 33.3
66.67 33.3
66.67 1981
75 25 33.3
66.67 33.3
66.67 1982
75 25 33.3
66.67 33.3
66.67 1983
75 25 33.3
66.67 33.3
66.67 1984 75 25
33.3
66.67 33.3
66.67 1985
77 23
33.3
66.67 33.3
66.67 1986
79 21
33.3
66.67 33.3
66.67 1987 80
20 33.3
66.67 33.3
66.67 1988 81
19 33.3
66.67 33.3
66.67 1989 83
17 33.3
66.67 33.3
66.67 1990
85 15
33.3
66.67 33.3
66.67 1991 85
15
33.3
66.67 33.3
66.67 1992 85
15
33.3
66.67 33.3
66.67 1993 85
15 33.3
66.67 33.3
66.67 1994 86
14 33.3
66.67 50::"
50* 1995 86
14 33.3
66.67 50*
50* * Das Sechstel der Kapital- und Ertragssteuer fliesst den Gemeinden in Form von Finanz ausgleichsmitteln zu. 4.6.3.1.3 Probleme des vertikalen Finanzausgleichs Die Landesebene hat ihre starke Stellung als Gesetzgeber auch tatsäch lich genutzt, um den vertikalen Finanzausgleich zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Diese Entwicklung wäre zu rechtfertigen, wenn sich der relative Aufgabenumfang zu Lasten des Landes verändert hätte und sich dies auch in einer höheren Nettobelastung des Landes niederschlägt. In diesem Zusammenhang sei auf die Diskussion in Punkt 4.6.3.1.1 ver wiesen. Natürlich lassen die unterschiedliche Dynamik der Steuern und die diskretionären Veränderungen des vertikalen Finanzausgleichs den dar auf aufbauenden horizontalen Finanzausgleich nicht unberührt. Durch die Kürzung des Gemeindeanteils an den Finanzausgleichsabgaben von 26 auf 14 Prozent hat sich auch das Volumen reduziert, das im horizon talen Finanzausgleich für die Zuteilung nach dem Bedarfsprinzip (An- 342