Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Fallstudien zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Liechtenstein Im Bereich der 
Kindergärten könnten sich die staatlichen Kompeten­ zen darauf beschränken, allgemeine Rahmenbedingungen zu normieren, die bei der Führung und Organisation von Kindergärten einzuhalten sind. Alle anderen Entscheidungen wären auf der Gemeindeebene zu treffen, wobei die Institution des Gemeindeschulrats als wesentliches Exekutivorgan gestärkt werden könnte. Die Besoldung sollte zur Gänze auf die Gemeinden übertragen werden.261 Obwohl die Gemeinden im Schulgesetz als Träger der 
Primarschulen bezeichnet werden, beschränkt sich deren Rolle weitgehend auf die Er­ richtung und Erhaltung der Schulgebäude. Darüber hinaus sollten sich die Gemeinden die Primarschullehrer und die Schulleiter eigenständig aussuchen dürfen und diese im Gegenzug auch selbst besolden.262 Die Lehrinhalte, die Führung und Organisation müssten hingegen weiterhin durch das Schulgesetz beziehungsweise entsprechende Verordnungen vorgegeben und durch das Schulamt kontrolliert werden. 4.6 Der Finanzausgleich 4.6.1 Einleitung Als ökonomischer Begriff meint Finanzausgleich die Aufteilung der Staatsaufgaben auf verschiedene Gebietskörperschaften unter entspre­ chender Vorsorge für die Finanzierung. Es geht also um die Zuordnung von Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen und die damit im Zusammen­ hang stehende Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen ver­ schiedenen Gebietskörperschaften auf der gleichen Hierarchieebene und auf verschiedenen Ebenen. 260 Für die Sekundarstufe I wären eventuell auch analog zur Schweiz Gemeindeverbände als Träger denkbar. Diese Variante erscheint jedoch für liechtensteinische Bedingungen nicht besonders zielführend, weil solche Gemeindeverbände sehr bald den Staat als Ganzes umfassen müssten. 261 Als Kompensation für die höheren Ausgaben (Volumen: circa 1.5 Mio. CHF) liessen sich beispielsweise die Finanzausgleichsanteile der Gemeinden leicht nach oben revi­ dieren. 262 Auch hier schiene eine Kompensation der Gemeinden über höhere Finanzaus­ gleichsanteile angebracht (50 Prozent der Primarschullehrerbesoldung entsprechen circa 8.5 Mio. CHF). 324
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.