Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Die stationäre Versorgung Der liechtensteinische Staat leistet an die Vertragsspitäler Defizit­ beiträge in Höhe von 8.1 Mio. CHF (1995). Gut ein Drittel dieser Summe (36 Prozent) fliesst an das KH Vaduz, 42.3 Prozent an St. Galler Spitäler. 1.1 Mio. CHF (14.1 Prozent) geht an die Vorarlberger LKH und 0.6 Mio. CHF (7.6 Prozent) an Bündner Spitäler. Überraschenderweise fallen im Jahr 1995 die höchsten Defizite pro Pflegetag im KS Walenstadt an (339 CHF). Erst danach folgen die (ko­ stenintensiveren) Zentralspitäler KS St. Gallen (306 CHF) und LKH Feldkirch (284 CHF). Vergleichsweise gering sind die Defizite (pro Pfle­ getag) in den Bündner Spitälern und vor allem im KH Vaduz. Während die ausländischen Spitäler mit steigenden Betriebsabgängen zu kämpfen haben, konnte das Defizit (pro Pflegetag) am KH Vaduz seit 1991 stabi­ lisiert werden (siehe Tabelle 4.20). 4.4.3.2 Das Krankenhaus Vaduz 1970 wurde von der Gemeinde Vaduz (Trägerin) das KH Vaduz mit 49 Betten eröffnet. 1977 erfolgte die Volksabstimmung über einen Neu­ bau (beziehungsweise die Errichtung einer geschützten Operations­ stelle). Nach dem Provisorium im Betagtenwohnheim Vaduz korinte 1981 in den Neubau übersiedelt werden. Der Bettenbestand wurde schrittweise auf 98 Betten erhöht (seit 1987 unverändert). 32 Akutbet­ ten (in den Bereichen Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburts­ hilfe) stehen 58 Betten für Chronisch-Kranke und acht Säuglingsbetten gegenüber. Während die Gemeinde Vaduz als Trägerin des KH für die Investi­ tionskosten aufkam, trägt das Land auf Grund einer Vereinbarung mit der Gemeinde über den Betrieb und die Verwaltung des KH Vaduz das Defizit aus dem laufenden Betrieb. Weiters leistet das Land einen Beitrag von 80 Prozent zur Anschaffung von Einrichtungs- und Aus­ stattungsgegenständen.205 Das KH Vaduz wird nach dem Belegarztsystem geführt. 30 Beleg- und Konsiliarärzte bringen "ihre" Patienten in das Krankenhaus und 205 Nicht erwähnt wird in dieser Vereinbarung, wer die Sanierungs- und Unterhaltskosten, die über die normale Instandhaltung des Gebäudes hinausgehen, zu finanzieren hat. Darüber entspann sich im Jahr 1995 ein Disput zwischen Regierung und Gemeinde Va­ duz, der schliesslich in einem Kompromiss in Form einer gleichmässigen Aufteilung der Sanierungskosten endete (LVB vom 8. November 1996). 297
	        

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