Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Allgemeine Tendenzen und Einschätzungen Die Präferenzen der Individuen scheinen zugunsten der Produkt­ innovationen verzerrt zu sein (vgl. Breyer/Zweifel 1997, S. 410 ff.). Dies könnte einerseits an der bestehenden Versicherungsdeckung liegen, durch welche die Individuen die neuen Therapien oder Arzneien nicht geson­ dert bezahlen müssen. Andererseits dürfte die Gesellschaft insgesamt die Werthaltungen der Ärzte übernommen haben: Der "technologische Im­ perativ in der Medizin" fordert, Krankheiten so weit wie möglich zu bekämpfen, koste es, was es wolle. Diese Grundhaltung fördert die rasan­ te Verbreitung von Produktinnovationen in den Industrieländern. 4.4.1.4 Wichtige Fragestellungen Wie die bisherigen Ausführungen zeigen, bildet das Gesundheitswesen kein statisches System, sondern ist durch dynamische gesellschaftliche und technologische Prozesse einem ständigen Wandel ausgesetzt. Damit erscheint es auch problematisch, eine gesamtwirtschaftliche Obergrenze (acht Prozent?) für die Gesundheitsausgaben (paternalistisch durch den Staat) festzulegen: "Die Vorgabe einer bestimmten Quote der Gesund­ heitsausgaben am BSP müsste sich auf eine theoretisch nicht fundierte soziale Wohlfahrtsfunktion stützen. Massnahmen zur Einhaltung einer solchen Quote laufen darüber hinaus Gefahr, Effizienzverluste zu ver­ ursachen, die im Verlauf der Zeit zunehmen dürften." (Breyer/Zweifel 1997, S. 12) Gleichzeitig frappiert der Umstand, dass das Gesundheitswesen in hohem Mass staatlich reguliert ist. Die in Gesetzen und Verordnungen normierten Versicherungspflichten, Gebührenordnungen, Leistungska­ taloge etc. legen darüber Zeugnis ab. In diesen Regelungen kommt eine weitgehende Ausschaltung der Marktkräfte zum Ausdruck, an die der Ökonom sofort die Frage knüpft, ob nicht die starke Ausgabenauswei­ tung auf ungünstige 
Anreizstrukturen im Gesundheitssystem zurückzu­ führen sein könnte. Dies führt zur Schlussfolgerung: "Aus ökonomischer Perspektive wird man sich weniger mit Ausgabengrössen beschäftigen als mit den Regeln, nach denen die Mittelverteilung im Gesundheitswesen erfolgt. Denn diese lassen Schlüsse darauf zu, ob die beteiligten Akteure - sowohl Anbieter als auch Nachfrager von Gesundheitsgütern - An­ reize zur wirtschaftlichen Verwendung knapper Ressourcen haben." (Breyer/Zweifel 1997, S. 4) 289
	        

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