Fallstudien zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Liechtenstein Tabelle 4.6: Schätzung der Reduzierung des Finanzbedarfs für akut- psychiatrische Behandlung im Ausland Jahr Hypothetische Fortschreibung der Aufenthaltsdauer von 1992 Aufnahmen
Aufenthalts dauer
Belegtage
Tagessätze (in CHF)
Aufwand FL (in CHF) 1988 41
68.9 2 823
158 445 567 1989 47
61.4 2 887
164 473 096 1990
59 52.0 3 066
193
590 842 1991 65
54.2 3 526
237 837 156 1992 63
57.3 3 608
270 973 246 1993 63
57.3 3 608
277 998 881 1994 63
57.3 3 608
314 1 131 608 1995 63
57.3 3 608
403 1 455 483 1996 63
57.3 3 608
407 1 467 589 - multipliziert mit den gewichteten Tagessätzen - zu einem hypotheti schen Finanzbedarf von 1.05 beziehungsweise 1.3 Mio. CHF geführt hätten (siehe Tabelle 4.6). Die tatsächlichen eingetretenen Grössen
(mit TWG) sind im zweiten Teil der Tabelle 4.6 abgetragen. Danach ist die durchschnittliche Aufent haltsdauer von 57 auf 34 Tage gesunken, und die Liechtensteiner Kran kenkassen beziehungsweise der Landeshaushalt mussten lediglich 0.7 beziehungsweise 0.86 Mio. CHF für die Betreuung von Liechtensteiner Bewohnern im Ausland aufwenden. Die Differenz zwischen dem hypothetischen (ohne TWG) und dem tatsächlichen Finanzbedarf (mit TWG) stellt eine Obergrenze für die Einsparung dar, die sich durch die Absorptionswirkung der TWG erge ben hat. Für 1993 beläuft sich diese maximale Einsparung auf 350 000 CHF und für 1994 auf 260 000 CHF (siehe rechts aussen in Tabelle 4.6). Dieser Einsparung ist die Belastung öffentlicher Haushalte, die sich durch die TWG ergibt, gegenüberzustellen. Tabelle 4.7 weist zuerst die Belegtage aus. Die 2500 Belegtage übersteigen den oben errechneten ma ximalen Entlastungseffekt von etwa 1400 Belegtagen deutlich. Daraus wäre zu schliessen, dass die TWG neben vorzeitig entlassenen Klinikpa tienten weitere Bewohner aufnimmt, die wohl sonst keine stationäre therapeutische Betreuung in Anspruch nehmen würden. Tabelle 4.7 führt im weiteren die Landesbeiträge beziehungsweise die IV-Betriebsbeiträge für die letzten Jahre auf. Danach steuern öffentliche 262