Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Fallstudien zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Liechtenstein Abbildung 4.8: Aufenthaltsdauer Liechtensteiner Patienten in ausländi­ schen allgemeinpsychiatrischen Einrichtungen 1988 bis 1996 Wohngemeinschaft zurückgehen müssten. Abbildung 4.8 zeigt jedoch, dass die Zahl der Aufnahmen Liechtensteiner Patienten seit 1990 nicht abgenommen hat, sondern zwischen 60 und 70 Patienten pro Jahr pen­ delt (siehe Tabelle 4.5, Teil 2). Offensichtlich hat es also der Verein für Betreutes Wohnen nicht geschafft, diese Zahl zu reduzieren. Indessen können die Aktivitäten des Vereines nicht nur an der Zahl der Patienten, sondern an deren Aufenthaltsdauer gemessen werden. Dazu muss weiter ausgeholt werden. Büchel/Brüstle (1995, S. 16) teilen die in Kliniken untergebrachten allgemeinpsychiatrischen Akutpatien­ ten (hypothetisch) in drei Gruppen ein: - Gruppe 1 bedarf (aufgrund ihres Störungsgrades) einer 
geschlossenen Station. - Gruppe 2 benötigt den geschlossenen Rahmen einer Station nicht mehr, es genügt ein 
offener betreuerischer und therapeutischer Rahmen. - Gruppe 3 bedarf eigentlich 
keiner stationären Behandlung mehr. Akutpatienten durchlaufen im Normalfall diese drei Gruppen. Sie wer­ den als Gruppe 1-Patienten in die Klinik aufgenommen. Dort stabilisiert sich ihr Zustand so weit, dass sie später in eine offene Station überstellt und schliesslich, wenn eine adäquate Nachbetreuung gewährleistet ist, aus der Klinik entlassen werden. Der Verein für Betreutes Wohnen sieht die Rolle der Therapeutischen Wohngemeinschaft darin, Patienten der Gruppen 2 und 3 aufzunehmen. Diese benötigen einen offenen betreue­ 260
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.