Fallstudien zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Liechtenstein Abbildung 4.8: Aufenthaltsdauer Liechtensteiner Patienten in ausländi schen allgemeinpsychiatrischen Einrichtungen 1988 bis 1996 Wohngemeinschaft zurückgehen müssten. Abbildung 4.8 zeigt jedoch, dass die Zahl der Aufnahmen Liechtensteiner Patienten seit 1990 nicht abgenommen hat, sondern zwischen 60 und 70 Patienten pro Jahr pen delt (siehe Tabelle 4.5, Teil 2). Offensichtlich hat es also der Verein für Betreutes Wohnen nicht geschafft, diese Zahl zu reduzieren. Indessen können die Aktivitäten des Vereines nicht nur an der Zahl der Patienten, sondern an deren Aufenthaltsdauer gemessen werden. Dazu muss weiter ausgeholt werden. Büchel/Brüstle (1995, S. 16) teilen die in Kliniken untergebrachten allgemeinpsychiatrischen Akutpatien ten (hypothetisch) in drei Gruppen ein: - Gruppe 1 bedarf (aufgrund ihres Störungsgrades) einer
geschlossenen Station. - Gruppe 2 benötigt den geschlossenen Rahmen einer Station nicht mehr, es genügt ein
offener betreuerischer und therapeutischer Rahmen. - Gruppe 3 bedarf eigentlich
keiner stationären Behandlung mehr. Akutpatienten durchlaufen im Normalfall diese drei Gruppen. Sie wer den als Gruppe 1-Patienten in die Klinik aufgenommen. Dort stabilisiert sich ihr Zustand so weit, dass sie später in eine offene Station überstellt und schliesslich, wenn eine adäquate Nachbetreuung gewährleistet ist, aus der Klinik entlassen werden. Der Verein für Betreutes Wohnen sieht die Rolle der Therapeutischen Wohngemeinschaft darin, Patienten der Gruppen 2 und 3 aufzunehmen. Diese benötigen einen offenen betreue 260