Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Fallstudien zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Liechtenstein Unterauslastung der Heime feststellte: "Bei der heute schon bestehen­ den Unterbelastung der Heime [...] würde ein sterbebedingter Ausfall [...] ein Loch aufreissen, was angesichts der allgemeinen Lage im Be­ reich der Alters- und Pflegeheime schwer zu verkraften wäre." (1992, S. 8) Die Angebotserweiterung durch das neue APH Balzers veranlasste die Egger Management-Beratung zu folgender Prognose: "Die relativ hohe Zahl der Pensionäre aus Balzers lässt mich befürchten, dass aus dieser 'Ecke' noch eine Bedrohung für die Auslastung der drei beste­ henden Heime entstehen könnte." (1992, S. 8) Diese in der Tendenz eher grosszügige Bedarfsprognose wirft die Fra­ ge auf, wie denn das Angebot stationärer Einrichtungen gesteuert wird. Unter welchen institutionellen Rahmenbedingungen werden Kapazitäts­ entscheidungen getroffen? Bevor diese Frage beantwortet wird (Punkt 4.2.3.4), gilt es, die ambulanten Strukturen darzustellen (Punkt 4.2.3.2.2) und einige grundsätzliche Überlegungen anzustellen (Punkt 4.2.3.3). 4.2.3.2.2 Ambulante Dienste 4.2.3.2.2.1 Überblick über das Angebot Die Einrichtung der Familienhilfe wurde von den liechtensteinischen Gemeinden in den letzten 30 Jahren sukzessive aufgebaut. Diese soge­ nannten Spitex-Dienste sind im 
Dachverband der Liechtensteinischen Familienhilfe zusammengeschlossen. Die Leistungen der Familienhilfe bestehen in der Gemeindekrankenpflege, der Familienhilfe, dem Haus­ hilfedienst für Betagte und dem Mahlzeitendienst. Diese Bereiche wer­ den im folgenden kurz skizziert (vgl. Arbeitsgruppe 1992, S. 69 f.). In der 
Gemeindekrankenpflege arbeiten Krankenschwestern eng mit den jeweils behandelnden Ärzten zusammen und übernehmen deren Anweisungen für die Betreuung und Pflege. Sie beraten die Angehörigen und sonstige Helfer. Die Einsatzdauer variiert je nach der Intensität der zu leistenden Dienste von täglich über wöchentlich bis monatlich. Die 
Familienhilfe ist eine befristete praktische Hilfe bei Notfallsitua­ tionen infolge Krankheit, Unfall, Überlastung etc. derjenigen Person, auf deren Einsatz die Wohngemeinschaft angewiesen ist. Sie wird in der Regel ganz- oder halbtags geleistet. Die Familienhelferin übernimmt hauswirtschaftliche, pflegerische oder betreuende Aufgaben (Kinder, Betagte, Behinderte). 238
	        

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