Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Empirische Überprüfung des Soll-Profils staatlicher Aufgabenerfüllung Tabelle 3.27: Über- und unterdurchschnittliche Nettobelastung Liech­ tensteins im Vergleich zur Schweiz 1995 FL ist stärker belastet als CH CH ist stärker belastet als FL Legislative, oberste Exekutive 2.5 zu 1 Rechtsprechung 
Überschuss Allgemeine Verwaltung 4 zu 1 Rechtsaufsicht 
Uberschuss Zivile Landesverteidigung 1.2 zu 1 Polizei 1.25 zu 1 Aussenpolitik 3.5 zu 1 Aussenhandelspolitik 4 zu 1 Militärische Landesverteidigung ? zu 1 Nationalstrassen ? zu 1 Kindergärten, Volksschulen 1.4 zu 1 Bundesbahn ? zu 1 Allgemeinbildende Schulen 1.7 zu 1 Höhere Berufsbildung 2.4 zu 1 Strafvollzug 4 zu 1 Kantons- bzw. Landesstrassen 2 zu 1 Berufsbildung 1.5 zu 1 Gemeindestrassen 1.7 zu 1 Hochschulen 2.1 zu 1 Off. Regionalverkehr 1.3 zu 1 Krankenanstalten (ohne KV) 2 zu 1 Abwasser 5 zu 1 Abfall 9 zu 1 Sozialversicherung (ohne KV) 1.3 zu 1 Feuerwehr 1.3 zu 1' Landwirtschaft 1.6 zu 1 Gewässerverbauungen 21 zu 1 Waldwirtschaft 3 zu 1 Ausgeglichene Belastung Sozialhilfe 1.3 zu 1 Krankenanstalten (inkl. KV) 1 zu 1 Kulturförderung 4.5 zu 1 Sozialversicherung 1 zu 1 Wohnbauförderung 12 zu 1 Sportförderung 1 zu 1 Anmerkung: pro Einw. 3. Inwieweit sollen die vielfältigen Aufgaben- und Finanzierungsver­ flechtungen zwischen Land und Gemeinden entflochten werden? In Abbildung 3.25 kommt nicht genügend zum Ausdruck, dass die Aktivitäten in vielen Aufgabenbereichen zwischen Land und Ge­ meinden zersplittert sind, was zwar historisch erklärbar, aber sachlich (ökonomisch) oft nicht (mehr) nachvollziehbar ist (Sozialhilfe, Pri­ marschulen, Kindergärten, Brandschutz). 4. Inwieweit können Produktionsaktivitäten an private Institutionen übertragen werden? In einigen Aufgabenbereichen wäre zu überlegen, ob die Produktion nicht durch private Institutionen erfolgen könnte (zum Beispiel Alters- und Pflegeheime, Kindergärten, Gewässerverbauungen, siehe Abbildung 3.25). Aus diesen Fragen kristallisieren sich folgende Aufgabenbereiche her­ aus, deren institutionelle Zuordnung diskussionswürdig ist: 178
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.