Empirische Überprüfung des Soll-Profils staatlicher Aufgabenerfüllung Tabelle 3.27: Über- und unterdurchschnittliche Nettobelastung Liech tensteins im Vergleich zur Schweiz 1995 FL ist stärker belastet als CH CH ist stärker belastet als FL Legislative, oberste Exekutive 2.5 zu 1 Rechtsprechung
Überschuss Allgemeine Verwaltung 4 zu 1 Rechtsaufsicht
Uberschuss Zivile Landesverteidigung 1.2 zu 1 Polizei 1.25 zu 1 Aussenpolitik 3.5 zu 1 Aussenhandelspolitik 4 zu 1 Militärische Landesverteidigung ? zu 1 Nationalstrassen ? zu 1 Kindergärten, Volksschulen 1.4 zu 1 Bundesbahn ? zu 1 Allgemeinbildende Schulen 1.7 zu 1 Höhere Berufsbildung 2.4 zu 1 Strafvollzug 4 zu 1 Kantons- bzw. Landesstrassen 2 zu 1 Berufsbildung 1.5 zu 1 Gemeindestrassen 1.7 zu 1 Hochschulen 2.1 zu 1 Off. Regionalverkehr 1.3 zu 1 Krankenanstalten (ohne KV) 2 zu 1 Abwasser 5 zu 1 Abfall 9 zu 1 Sozialversicherung (ohne KV) 1.3 zu 1 Feuerwehr 1.3 zu 1' Landwirtschaft 1.6 zu 1 Gewässerverbauungen 21 zu 1 Waldwirtschaft 3 zu 1 Ausgeglichene Belastung Sozialhilfe 1.3 zu 1 Krankenanstalten (inkl. KV) 1 zu 1 Kulturförderung 4.5 zu 1 Sozialversicherung 1 zu 1 Wohnbauförderung 12 zu 1 Sportförderung 1 zu 1 Anmerkung: pro Einw. 3. Inwieweit sollen die vielfältigen Aufgaben- und Finanzierungsver flechtungen zwischen Land und Gemeinden entflochten werden? In Abbildung 3.25 kommt nicht genügend zum Ausdruck, dass die Aktivitäten in vielen Aufgabenbereichen zwischen Land und Ge meinden zersplittert sind, was zwar historisch erklärbar, aber sachlich (ökonomisch) oft nicht (mehr) nachvollziehbar ist (Sozialhilfe, Pri marschulen, Kindergärten, Brandschutz). 4. Inwieweit können Produktionsaktivitäten an private Institutionen übertragen werden? In einigen Aufgabenbereichen wäre zu überlegen, ob die Produktion nicht durch private Institutionen erfolgen könnte (zum Beispiel Alters- und Pflegeheime, Kindergärten, Gewässerverbauungen, siehe Abbildung 3.25). Aus diesen Fragen kristallisieren sich folgende Aufgabenbereiche her aus, deren institutionelle Zuordnung diskussionswürdig ist: 178