Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Umwelt, Raumordnung Abbildung 3.20: Gewässerverbauungen Private Organisationen 
Land (SV) Ausland A • O O A Unternehmen, Haushalte 
Gemeinden Gemeindeverbände A Bereitstellung - Normen - Entscheidung • Durchführung - Vollzug - Produktion O Finanzierung - Betrieb (Abgang) - Investitionen für die liechtensteinischen Gemeinden eine um das 
5fache höhere Nettobelastung aus der Abwasserbeseitigung verbleibt (246 zu 50 CHF, siehe Tabelle 3.18). Hier spielt naturgemäss die "Bepreisung" eine wesentliche Rolle. Die übergeordneten Gebietskörperschaften haben hingegen kaum Lasten aus diesem Bereich zu tragen (Nettobe­ lastung: 45 zu 36 CHF). Nachweis Ausgabenbelastung bei der Abfallbeseitigung: Auf der Ebene der übergeordneten Gebietskörperschaften liegen keine nennens­ werten Nettobelastungen vor (siehe Tabelle 3.18). Wiederum sind vor allem die Liechtensteiner Gemeinden weitaus stärker belastet als die schweizerischen (insgesamt um das 
9facbe: 249 vs. 26 CHF), und wie­ derum öffnet sich eine breite Kluft zwischen Ausgaben und Nettobe­ lastung, das heisst vor und nach Gebühreneinnahmen. Nachweis Ausgabenbelastung bei der Gewässerverbauung: Interes­ sante Abweichungen ergeben sich auch im Fall der Gewässerverbauun­ gen: Das Land tätigt das 
7fache des Schweizer Ausgabenwertes, insge­ samt wird in Liechtenstein im Jahr 1995 mit 254 CHF netto das gut 20fache (!) ausgegeben (12 CHF, siehe Tabelle 3.18). Die Relation stellt in dieser Höhe einen einmaligen "Ausreisser" dar (Rüfeabgang im Jahr 1995), im Kontrolljahr 1993 wurde jedoch auch das 
Sfache ermittelt.74 74 Dies stellt eine Grössenordnung dar, die durch relative topographische Unterschiede al­ lein nicht zu erklären ist. 147
	        

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