Umwelt, Raumordnung Abbildung 3.20: Gewässerverbauungen Private Organisationen
Land (SV) Ausland A • O O A Unternehmen, Haushalte
Gemeinden Gemeindeverbände A Bereitstellung - Normen - Entscheidung • Durchführung - Vollzug - Produktion O Finanzierung - Betrieb (Abgang) - Investitionen für die liechtensteinischen Gemeinden eine um das
5fache höhere Nettobelastung aus der Abwasserbeseitigung verbleibt (246 zu 50 CHF, siehe Tabelle 3.18). Hier spielt naturgemäss die "Bepreisung" eine wesentliche Rolle. Die übergeordneten Gebietskörperschaften haben hingegen kaum Lasten aus diesem Bereich zu tragen (Nettobe lastung: 45 zu 36 CHF). Nachweis Ausgabenbelastung bei der Abfallbeseitigung: Auf der Ebene der übergeordneten Gebietskörperschaften liegen keine nennens werten Nettobelastungen vor (siehe Tabelle 3.18). Wiederum sind vor allem die Liechtensteiner Gemeinden weitaus stärker belastet als die schweizerischen (insgesamt um das
9facbe: 249 vs. 26 CHF), und wie derum öffnet sich eine breite Kluft zwischen Ausgaben und Nettobe lastung, das heisst vor und nach Gebühreneinnahmen. Nachweis Ausgabenbelastung bei der Gewässerverbauung: Interes sante Abweichungen ergeben sich auch im Fall der Gewässerverbauun gen: Das Land tätigt das
7fache des Schweizer Ausgabenwertes, insge samt wird in Liechtenstein im Jahr 1995 mit 254 CHF netto das gut 20fache (!) ausgegeben (12 CHF, siehe Tabelle 3.18). Die Relation stellt in dieser Höhe einen einmaligen "Ausreisser" dar (Rüfeabgang im Jahr 1995), im Kontrolljahr 1993 wurde jedoch auch das
Sfache ermittelt.74 74 Dies stellt eine Grössenordnung dar, die durch relative topographische Unterschiede al lein nicht zu erklären ist. 147