Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Bildungswesen Abbildung 3.4: Kindergärten Private Organisationen Land (SV) Ausland A O O • A Unternehmen, Haushalte Gemeinden Gemeindeverbände A Bereitstellung - Normen - Entscheidung • Durchführung - Vollzug - Produktion O Finanzierung - Betrieb (Abgang) - Investitionen dergärten wird eine Subvention (30 Prozent) gewährt (SubvG 1991, Anhang). Somit kommt im Bereich der Kindergärten den Gemeinden eine weit­ gehende Entscheidungsfreiheit in bezug auf Kapazität und Ausstattung zu (siehe Abbildung 3.4). Das Land nimmt auf die Aufgabenwahrneh­ mung in Form von Subventionen Einfluss. 3.2.4.3 Primarschulwesen Geringer sind die Kompetenzen der Gemeinden im Primarschulwesen, in dem die Kinder die ersten fünf Schuljahre58 verbringen: Zwar sind die Gemeinden Träger der Primarschulen (Marginalie zu Art. 25 SchulG), dies erstreckt sich jedoch nur auf die Errichtung und Erhaltung der Schulanlage und der Schulbibliothek (siehe Abbildung 3.5). Alle wesentlichen übrigen Aufgaben des Primarschulwesens fallen in den Kompetenzbereich des Landes. Die Errichtung von Schulgebäuden fällt in die jährliche staatliche Pauschalsubvention, und die Besoldung der Primarlehrer wird zu 50 Prozent vom Staat getragen. Im Primar­ schulwesen übt das Land über das zentrale Schulamt einen starken Ein­ fluss aus. 58 Dies steht im Gegensatz zur Schweiz, wo die Schüler sechs Jahre in der Primarschule verbringen, bevor sie in eine weiterführende Schule eintreten, und zu Österreich, wo die Schüler bereits nach vier Jahren wechseln (siehe Martin 1984, S. 69). 121
	        

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