Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Bildungswesen gar das 
4fache. Seit 1994 schlägt die EWR-Mitgliedschaft in dieser Posi­ tion zu Buche (Mission bei der EU, EWR-Amt). Einschätzung: Bei den Aussenbeziehungen und bei der Aussenwirt- schaftspolitik gibt Liechtenstein das Drei- beziehungsweise Zweiein­ halbfache des Betrages der Schweiz aus. Eine solch überproportionale Belastung wurde bei der Hypothesenbildung nicht erwartet. Im tatsäch­ lichen Ausgabeverhalten kommen die Kostennachteile sowie die aktive und deutlich eigenständigere Aussen(wirtschafts)politik von Liechten­ stein in den letzten Jahren zum Ausdruck. 3.2.4 Bildungswesen Zum Bildungswesen wurde in Punkt 2.4.2.1 folgende Erwartung for­ muliert: - Bildungswesen: Im 
Bildungswesen ergeben sich - aus Grössennachteilen - für die Kindergärten, Primarschulen und die allgemeinbildenden Sekundär­ schulen keine Anhaltspunkte für überdurchschnittliche Ausgaben, sieht man von der Notwendigkeit ab, eigene Schulgesetze zu be- schliessen und eine eigene Schulleitung zu betreiben. Je spezialisier­ ter das Bildungswesen wird (berufsbildende Schulen, Hochschulen), desto eher ist eine Mitbenützung ausländischer Einrichtungen zu er­ warten. Uber die relative Ausgabenposition kann in diesem Bereich a priori keine Hypothese aufgestellt werden. Dies hängt von den Abgeltungsbedingungen (Kostenbeteiligungen) und der Benützung ab. Das Bildungs- und Erziehungswesen stellt einen ersten Bereich dar, in dem die Aufgabenwahrnehmung unter mehreren in- und ausländi­ schen Institutionen aufgeteilt wird und die Regelungen in den ver­ schiedenen Staaten beziehungsweise je nach Bildungsstufe differieren. In den ersten Punkten soll die Aufgabenwahrnehmung (Arbeitstei­ lung) in Liechtenstein kurz dargestellt werden, bevor auf den Vergleich der Ausgabenbelastung eingegangen wird (Punkt 3.2.4.6). Im übrigen wird auf die Fallstudie über das Bildungswesen im 4. Kapitel (Ab­ schnitt 4.5) verwiesen. 119
	        

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