Öffentliche Sicherheit Abbildung 3.2: Feuerwehren, Brandschutz Private Organisationen
Land (SV) Ausland A O S ° O •s
1 ° O " J A
A Unternehmen, Haushalte
Gemeinden
Gemeindeverbände A Bereitstellung - Normen - Entscheidung • Durchführung - Vollzug - Produktion O Finanzierung - Betrieb (Abgang) - Investitionen 3.2.2.3 Feuerwehr (Brandschutz) Bezüglich der
Feuerwehr (Brandschutz) lautet die Erwartung: Im Be reich Feuerwehr (Brandschutz) gibt es in Liechtenstein eine durch schnittliche Belastung. Im Rahmen des Feuerlöschwesens obliegt den Gemeinden der Voll zug und die Überprüfung der Einhaltung der Brandschutzvorschriften (Art. 2 Abs. 3, 4 ff., 27 ff. Brandschutzgesetz). Dies geschieht durch die von der Gemeinde einzusetzende Brandschutzkommission. Darüber hinaus haben die Gemeinden die Organisation und den Be trieb der Feuerwehren zu regeln. Der Staat unterstützt die Anschaffung der Feuerwehrmaterialien mit Subventionen in Höhe von 30 bezie hungsweise 50 Prozent (SubvG 1991, Anhang). Daneben existieren in den grösseren Industrieunternehmen eigene Betriebsfeuerwehren (siehe Abbildung 3.2). Nachweis Feuerwehr, Brandschutz: Auf der Ebene der übergeordneten Gebietskörperschaften liegen keine nennenswerten Nettobelastungen vor. Wenn die Gemeinden einbezogen werden, so ergibt sich eine höhere Nettobelastung Liechtensteins um das 1.3fache, nämlich 56 CHF in Liechtenstein gegenüber 42 CHF in der Schweiz (siehe Tabelle 3.8). Einschätzung: Beim Feuerwehrwesen und Brandschutz kommt es zu einer um rund ein Drittel stärkeren Nettobelastung von Liechtenstein (insbesondere der Gemeinden), die an sich nicht zu erwarten war. 115