Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Datenbasis für den aufgabenbezogenen Vergleich mit der Schweiz Franken (im folgenden: CHF) pro Einwohner für Landesverteidigung aus. Insgesamt werden im Jahr 1995 pro Einwohner von Bund, Kanto­ nen und Gemeinden 15 857 CHF aufgewendet. Die Ausgaben müssen jedoch um die Einnahmen, die in dem jeweili­ gen Aufgabenbereich anfallen, korrigiert werden, um eine etwaige Ver­ zerrung der Ausgaben durch entsprechende Einnahmen zu korrigieren. Dies geschieht in Tabelle A2 (Anhang) für die Schweiz. Hier wurde die Nettobelastung (Ausgaben - Einnahmen) der jeweiligen Gebietskörper­ schaft für bestimmte Aufgaben erfasst. Dieser Nettobelastung wird im gegenständlichen Vergleich eine 
ungleich grössere Bedeutung als dem Vergleich der Ausgaben zugemessen.43 Tabelle 3.2 zeigt die Werte pro Einwohner. Beispielsweise entfällt auf jeden Schweizer Einwohner aus der Landesverteidigung für das Jahr 1995 eine Nettobelastung (der öf­ fentlichen Haushalte) von 844 CHF. Die Nettobelastungen der Schweiz in den funktionalen Ausgabenbe­ reichen werden durch die hohen Einnahmen aus der Finanzwirtschaft (Steuern, Finanzausgleich, siehe unten in Tabelle 3.2) nicht zur Gänze ausgeglichen: Es verbleibt insgesamt eine 
Nettobelastung pro Einwoh­ ner in der Höhe von 952 CHF (letzte Zeile in Tabelle 3.2, in absoluter Grösse: 6.6566 Mrd. CHF, vgl. Tabelle A2). Die Ausgaben der 
liechtensteinischen Gebietskörperschaften für das Jahr 1995 wurden in die vorliegende Aufgabengliederung eingepasst, wobei die Abschreibungen, das Fondswesen und der Post- und Fern­ meldebereich44 ausgeklammert wurden (siehe Tabelle A3). Damit ergibt 13 Eine geringe Nettobelastung bedeutet nicht, dass die Gesamtbelastung einer Funktion gering ist. Aus der Definition der Nettobelastung (Ausgaben minus Einnahmen eines funktionalen Bereiches) lässt sich erkennen, dass mit ihrer Hilfe unterschieden wird, ob Ausgaben vor allem durch allgemeine Steuermittel finanziert werden (hohe Nettobela­ stung) oder durch die Betroffenen direkt, beispielsweise mittels Gebühren (niedrige Nettobelastung; Anwendung des Äquivalenzprinzips). Theoretisch geht es also vor al­ lem um die Verteilung der Last und nicht um ihre absolute Höhe. Trotz dieser Ein­ schränkung bleibt die Nettobelastung ein wichtiges Analyseinstrument, vor allem für internationale Vergleiche. Sie sollte allerdings jeweils gemeinsam mit der Ausgabenin­ tensität einer Funktion betrachtet werden. Eine negative Nettobelastung (ein Nettoüberschuss), wie sie im Bereich Rechtspre­ chung auftritt, bedeutet daher nicht, dass die Gesamtbelastung im fraglichen Bereich gering ist, vielmehr übersteigen die spezifischen Einnahmen bei dieser Funktion die Ausgaben. 44 Die einzige Ausnahme bilden die Postautokurse. Sie wurden in der Berechnung belassen, weil sie die relevante Vergleichsgrösse für die Position Regionalverkehr in der schweize­ rischen Gliederung darstellen. Im übrigen enthalten auch die Auswertungen der Schwei­ zer Budgets weder Fondsbewegungen, Abschreibungen noch explizit die Post. 99
	        

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