Volltext: Staat und Kirche

Zusammenfassung der Diskussion liehe Mitwirkungsrechte den entscheidenden Knackpunkt der Diskus­ sion darstellten. Man sollte die Diskussion nicht an der juristischen Per­ son öffentlichen Rechts und der öffentlich-rechtlichen Stellung anset­ zen. Es gehe doch letztlich darum, was aus dem Selbstbestimmungsrecht resultiere, wie es zu interpretieren und was hier vonseiten des Staates überhaupt noch möglich sei; wie weit das Selbstbestimmungsrecht rei­ che. Die Schweizer und Liechtensteiner Kollegen geben vor, dass es letztlich nur um eine organisatorische Frage gehe, die zu den äusseren Angelegenheiten gehöre, die also nicht vom Autonomiestatus erfasst werde. Er würde daher zubilligen, dass in diesem Fall gewisse kulturelle und nationale Interpretationsraster hier eine Rolle spielten, die man von aussen - es gehe ihm jedenfalls so - mit Interesse zur Kenntnis nehmen sollte und auch zu akzeptieren habe. Zum Schluss möchte er noch auf einen ganz wesentlichen Punkt aufmerksam machen. Auch Wolfram Höfling habe wiederholt auf die Notwendigkeit einer Verfassungsände­ rung aufmerksam gemacht. Er glaube das auch, wobei man sich bewusst werden sollte, dass die Verfassungsänderung kein Problem des Erzbis­ tums Vaduz sei. Es gehe vorerst und letztlich nur darum, eine religions­ rechtlich vormoderne Struktur, diese Paritätsverzerrung der Verfassung, einem modernen Standard anzupassen. Man könne diese Verfassungsdis­ kussion separiert von der Errichtung der Erzdiözese vornehmen. Josef Bruhin ist mit Wolfram Höfling einverstanden, dass den Reli­ gionsgemeinschaften eine möglichst weitgehende Organisationsautono­ mie zugestanden werden müsse. Der Staat müsse aber ein Interesse daran haben, dass in Grossgruppen, wie in Kirchen, die Menschen so erzogen werden, dass sie an der Gesellschaft teilnehmen und nicht umgekehrt, damit auch die demokratischen Elemente ihre Bedeutung bekämen. Markus Walser meint, die letzten 10 Jahre in der Schweiz böten genü­ gend Anschauungsunterricht dafür, dass sich die Staatskircheninstitu­ tionen nicht auf ihre äussere dienende Funktion beschränkt hätten. Kirchgemeinden seien strukturbedingt etwas anfällig, sich nicht auf die äusseren Angelegenheiten zu beschränken. Zum erziehungsbedingten Problem wendet er ein, dass es in seinen Augen nicht reformierbar sei. Regula Imhof wünscht die inhaltliche Frage noch einmal aufzugrei­ fen. Dabei schliesse sie sich den Ausführungen von Josef Bruhin an. Aus jedem Satz und aus den Vorträgen von Markus Walser und Wolfgang Haas schlage ihr eine Denkweise entgegen, die ihren Vorstellungen von Demokratie nicht entspreche. Sie denke auch, dass eine solche Denk­ 380
	        

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