Volltext: Staat und Kirche

Wolfram Höfling Schlussbemerkung Ein Koordinierung und Kooperation einbeziehendes Trennungsmodell, wie es das Ergebnis entsprechender Neuregelungen sein könnte, wäre dann auch eine angemessene Komplementärgarantie zur Religionsfrei­ heit. Ein solches religionsfreundliches Trennungsmodell wäre Instru­ ment der komplexen Emanzipation: Es könnte die Kirche befreien von staatlicher Kirchenherrschaft, den Staat von konfessioneller Bevormun­ dung und die Individuen von den Banden des Konfessionsstaates eben­ so wie der Staatskirche.19 Es geht dabei um nicht weniger als um die Auf­ lösung einer metajuristischen Aporie mit juristischen Mitteln: die Transzendenz der Gottesvorstellung und der Begründung kirchlicher Ordnung kompatibel zu machen mit der Letztentscheidungskompetenz der diesseitigen Verfassungsordnung.20 " Dazu 
Heckel, Zur Ordnungsproblematik des Staatskirchenrechts im säkularen Kultur- und Sozialstaat, JZ 1994, 425 (428). 20 Zu diesen metajuristischen Aporien siehe ebenfalls 
Heckel, JZ 1994, 425 (428); umfas­ send zum Problem «Religiöse Freiheit und staatliche Letztentscheidung» die gleichna­ mige Habilitationsschrift von 
Stefan Muckel, 1997. 372
	        

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