Volltext: Staat und Kirche

Finanzierungsmodelle Von der Struktur her besteht also auf der Ebene der Pfarrei im Fürs­ tentum Liechtenstein eine Staatskirche. Der Personal- und Sachaufwand wird aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt und betrug zuletzt gut sechs Mio. Franken jährlich aus Gemeinde- und Landessteuermitteln. Die erwähnten Rechtsverhältnisse bergen einiges an Konfliktpotential. Sie entsprechen in keiner Weise einem neuzeitlichen Verständnis von Reli­ gionsfreiheit oder den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils und sind deshalb dringend reformbedürftig. 3. Wertung und Zusammenfassung Das wenigstens de iure noch bestehende Benefizialsystem im Fürsten­ tum Liechtenstein mit entsprechenden Patronats- bzw. Präsentations­ rechten hat sich zu einem Staatskirchentum entwickelt und entspricht nicht den Anforderungen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Es muss abgelöst werden. Dass die Geistlichen im Gefolge der Übernahme der Klerikerbesol­ dung durch das Land Liechtenstein bzw. später durch die Gemeinden faktisch zu Gemeindeangestellten wurden oder von den Gemeinden als solche betrachtet werden, entspricht nicht ihrer Aufgabe und auch nicht dem Auftrag des Staates. Ebenso widerspricht es krass dem kirchlichen Selbstverständnis. Dass die einschlägigen Gesetze des Staates zur Verwaltung des kirch­ lichen Eigentums nicht eingehalten werden und zur Rechtsbegründung auf «konkludentes Handeln» zurückgegriffen werden muss, ist der Rechtssicherheit und Rechtskultur in keiner Weise förderlich. Auch ohne Berücksichtigung des neu errichteten Erzbistums bestan­ den im Fürstentum Liechtenstein im Verhältnis von Kirche und Staat so viele schon seit Jahrzehnten bekannte Ungereimtheiten, dass eine Re­ form des Verhältnisses von Kirche und Staat unablässig gewesen wäre. Doch geschehen ist wenig. Darum kann die Errichtung des Erzbistums Vaduz durchaus als Chance gewertet werden, im Erzbistum zu einer Neuordnung des Verhältnisses von Kirche und Staat zu gelangen, die so­ wohl den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils wie auch den Grundlinien der Entwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat in Europa entspricht. Hinsichtlich der Kirchenfinanzierung zeigt sich ein klarer Trend: 363
	        

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