Volltext: Staat und Kirche

Finanzierungsmodelle der Schwedischen Kirche durch die allen Bürgern dienenden Funktionen der Bevölkerungsregistrierung und des Begräbniswesens entstehen. d) Die Kirchgemeindesteuer in der Schweizn In der 
Schweiz liegt die Kirchenhoheit bei den Kantonen, d. h. die Kan­ tone sind für die Ordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche zu­ ständig. Die meisten Kantone haben durch die Kantonsverfassungen Kirchgemeinden als staatliche Sondergemeinden eingerichtet, die nach staatlichen Grundsätzen Steuern einziehen und verwalten. Sie decken weitgehend die lokalen Ausgaben für die kirchlichen Aktivitäten. Die wichtigste Finanzquelle für die evanglisch-protestantische und die katholische Kirche ist also in den meisten Kantonen die über die vom staatlichen Recht eingerichteten Kirchgemeinden erhobene Kirchen­ steuer. Sie wird vom Einkommen und häufig auch vom Vermögen erho­ ben und zum Teil vom Staat bzw. von der politischen Gemeinde (gegen Entgelt von ca. 3% der Kirchgemeindesteuer) zusammen mit den staat­ lichen bzw. kommunalen Steuern eingezogen, zum Teil aber auch von den Kirchgemeinden selbst eingefordert. Kantonale Besonderheiten sind überall in der Schweiz anzutreffen. Einige wenige seien im Folgenden erwähnt. Im Kanton Glarus sind na­ türliche Personen, die keiner anerkannten Konfession angehören, von der ordentlichen Kirchensteuer zwar befreit; sie müssen jedoch 50% der Kirchensteuer für die Kosten bezahlen, die den Kirchen für ihre bürger­ lichen Funktionen entstehen. Ausser natürlichen kirchenangehörigen Personen sind in 20 von 26 Kantonen auch juristische Personen kirchen­ steuerpflichtig. Keine eigentliche Kirchensteuer kennen die Kantone Genf, Neuenburg, Waadt, Wallis und Tessin. Im Kanton Neuenburg ist 32 Vgl. 
Heiner Marre, Die Kirchenfinanzierung (Fn 22), S. 25 f.; 
Dieter Kraus, Schweize­ risches Staatskirchenrecht, Tübingen 1993, S. 113-125, 153-314; 
Markus Walser, Pfarrei, Kirchgemeinde und Landeskirche in der Diözese Chur, in: AfkKR 163 (1994) 5. 423-440; 
Pier V. Aimone, Sistemi di finanziamento della chiesa cattolica in Svizzera, in: II diritto ecclesiastico 2/1995, S. 310-329; 
Markus Walser, Vom Bistumsvertrag (1824) zur Kantonalkirche Schwyz (1997). Anmerkungen zum Verfassungsantrag vom 6. November 1996 für die römisch-katholische Kantonalkirche Schwyz, in: 
Cesare Mirabelli, Giorgio Feliciani, u.a. (Hrsg.) Winfried Schulz in memoriam. Schriften aus Kanonistik und Staatskirchenrecht, Frankfurt am Main 1999, S. 761-790. 351
	        

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