Volltext: Staat und Kirche

Zusammenfassung der Diskussion Diskussionsbeitrag des Vereins für eine offene Kirche In Europa waren Staat und Kirche über Jahrhunderte eng miteinander verbunden/Heute gibt es in Europa verschiedene Modelle des Verhält­ nisses von Staat und Kirche. Die Bandbreite reicht von der Staatskirche Grossbritanniens oder Schwedens zu einer relativ weitgehenden Ent­ flechtung zwischen Kirche und Staat, wie etwa in Frankreich. Keines dieser Modelle kann für sich in Anspruch nehmen, das einzig Richtige zu sein, und jedes dieser Modelle ist im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und - dies sei später noch dargestellt - mit dem Wiener Schlussdokument des Wiener KSZE-Treffens von 1986. In Europa, aber auch in Ländern anderer Kontinente, sind die grossen christlichen Kirchen Organisationen, welche breite Schichten der Bevöl­ kerung umfasst. Man bezeichnet sie oft mit dem Ausdruck der Volkskir­ che. Der Begriff Volkskirche steht im Gegensatz zur Sekte und bringt zum Ausdruck, dass wegen der Offenheit und Breite der Kirche ein ge­ wisser Pluralismus, Toleranz und allgemeine Akzeptanz bestehen. Auch wenn sich die Qualität und Intensität der Beziehung zwischen Staat und Kirche im Laufe der Zeit gewandelt haben, so spielen die Kir­ chen in den europäischen Demokratien nach wie vor eine wichtige Rolle. Es sind u. a. die Kirchen, welche im vorpolitischen Bereich die Werte schaffen bzw. erhalten, welche für das Funktionieren unseres demokra­ tischen Rechtsstaates essentiell sind. Ohne zu übertreiben, darf man fest­ halten, dass das Christentum zur Schaffung unseres demokratischen Rechtsstaates wesentlich beigetragen hat. Auch bei der Schaffung der Menschenrechte war das christliche Gedankengut von entscheidender Bedeutung. So denken wir, dass der mittelalterliche «Gottesfrieden» (pax dei und treuga dei) Vorläufer des Menschenrechtsgedanken war. Wir wollen damit zum Ausdruck bringen, dass der heutige Staat zwar 303
	        

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