Volltext: Staat und Kirche

Donath Oehri Präsentationsrecht des Landesfürsten (durch Verzicht des Fürsten am 24.3.1999 auf den Bischof in Form des Nominationsrechts übergegangen) Vaduz: Pfarrer und Hofkaplan ius praesentationis Präsentationsrecht des Fürsten (durch Verzicht des Fürsten am 24.3. 1999 auf den Bischof in Form des Nominationsrechts übergegangen) Triesen: Pfarrer ius electionis Wahlrecht der Gemeinde aufgrund des Vorschlags des Bischofs Kooperator oder Kaplan ius nominationis Ernennungsrecht des Bischofs Triesenberg: alternierend bei jeder Pfarr- und Kaplanwahl abwechselnd ius praesentationis Einmal: Präsentationsrecht durch den Fürsten (durch Verzicht des Fürs­ ten am 24.3.1999 auf den Bischof in Form des Nominationsrechts über­ gegangen) ius nominationis Das nächste Mal: Ernennungsrecht des Bischofs Balzers: Pfarrer und Kaplan ius electionis Wahlrecht durch die Gemeinde aufgrund des Vorschlags des Bischofs 302
	        

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