Volltext: Staat und Kirche

Modelle des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche Carl Hans Brunschwiler Übersicht Einleitung - Verbindung von Staat und Kirche - Trennung von Staat und Kirche - Anhang Einleitung Die katholische Kirche versteht sich (auch) als Rechtsgemeinschaft. Und zwar stellte sie sich als societas perfecta neben den Staat. Soweit ich sehe, geht das auf die Konstantinische Wende zurück. Durch die Anerken­ nung als römische Staatsreligion wurde das Christentum in den Staat hineingenommen, es erhielt quasi seine Rechtsgestalt. Daraus entstand aber auch der jahrhundertelange Kampf zwischen Kirche und Staat, in dem die Kirche selbst sich - zur Abwehr - als quasi staatliches Rechts­ gebilde ausformte, die päpstliche Zentralgewalt entwickelte und in die Sackgasse des Kirchenstaats geriet. Was diese - staatliche und kirchliche - Entwicklung für die individuelle Glaubens- und Religionsfreiheit bedeutete, wissen wir nur zu gut. Erst seit der Aufklärung begann diese sich gegenüber den Staaten durchzusetzen und seitens der Kirche wurde sie erst im Zweiten Vatikanum anerkannt. In diesem Referat habe ich mich nicht so sehr mit der individuellen als mit der korporativen Religionsfreiheit zu befassen. Letztere ist ein not­ wendiger Ausfluss der Ersteren, da die Betätigung der Religion auf Gemeinschaft hinausläuft und damit auch die freie Selbstgestaltung der Religionsgemeinschaften erfordert: das kirchliche Selbstbestimmungs­ recht. Sowohl aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit als auch nach dem Selbstverständnis des Staates dürfte es heute klar sein, dass es neben der 29
	        

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