Volltext: Staat und Kirche

Mario Frick Bedingungen und ohne Einbezug aller relevanten Kräfte - nicht er­ wünscht war. Der Landtag hat der Regierung einen entsprechenden Auftrag zur Abklärung der Sinnhaftigkeit, der Möglichkeit eines Kon­ kordates gegeben. Die Regierung hat nie verhehlt, dass die Sinnhaftigkeit eines derartigen Konkordates sehr bezweifelt wird. Dennoch werden entsprechende Abklärungen vor allem mit Hinblick auf die italienische Lösung gemacht. Neuordnung des Verhältnisses Staat - Kirche (Varianten) Zu diesem Thema ist die grundsätzliche Übereinstimmung der politi­ schen Organe festzustellen, dass die Errichtung der Erzdiözese nach einer klaren Ordnung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat verlangt. Uneinigkeit besteht darüber, wie diese «Neuordnung» aussehen soll. 1. Trennung? S.D. der Landesfürst plädiert primär für eine echte, also nicht nur insti­ tutionelle Trennung von Staat und Kirche, wie sie etwa in den USA ver­ wirklicht ist. S.D. der Landesfürst war aber mit dem vermittelnden Vor­ schlag, welchen die Regierung mit ihrem Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Errichtung einer Erzdiözese Vaduz (Nr. 44/1998) präsentierte, einverstanden. 2. 
Position der Regierung Die Regierung hat mit diesem Bericht und Antrag einen Vorschlag un­ terbreitet, der zusammengefasst folgende Merkmale aufweist: - Abänderung der Verfassung dahingehend, dass die privilegierte Stel­ lung der römisch-katholischen Kirche auf Verfassungsstufe aufgeho­ ben wird und neue Grundlagen für das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen geschaffen werden. - Schaffung eines Kirchengesetzes, welches u.a. die einzelnen Beziehun­ gen, die gemeinsamen Aufgaben zwischen Staat und Kirchen, die Vor­ aussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Anerkennung sowie die 280
	        

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