Volltext: Staat und Kirche

Probleme für das Land Erzbischof zu betrachten, wenn nicht als Teil der den vollen Schutz des Staates geniessenden römisch-katholischen Kirche? Wer wäre Vertreter der offiziellen römisch-katholischen Kirche - oder besser gesagt: der Landeskirche - wenn nicht die Erzdiözese und deren Erzbischof? Es sei an dieser Stelle auf die Diskussion in der vom Kulturkampf geprägten Eidgenossenschaft bezüglich des Bistumsartikels in der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) hingewiesen. Art. 50 Abs. 4 BV besagt, dass die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete der Geneh­ migung des Bundes bedarf. Nun wird diese Bestimmung sehr diskutiert, weil sie gegen die Organisationsfreiheit der Religionsgemeinschaften im Sinne der Religionsfreiheit Verstösse. 3. Mögliche Reaktionen Es gilt jedoch unmissverständlich festzuhalten, dass es dem Staat natür­ lich unbenommen bleibt, wie er politisch auf die Errichtung der Erzdiö­ zese reagieren möchte. Denn es liegt allein in der Hand des Staates, auf welche Weise und wie stark er die Religionsgemeinschaften - selbstver­ ständlich im Rahmen der in der EMRK statuierten Religionsfreiheit - in seine Rechtsordnung einbeziehen möchte. Reagiert der Staat nicht, so bleibt es bei der privilegierten und der damit verbundenen öffentlich­ rechtlichen Stellung der römisch-katholischen Kirche von Verfassungs wegen. Aufgrund all dieser Überlegungen stellte sich zum einen die grund­ sätzliche Frage nach einer Neuordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche. Zum anderen hing damit auch die Thematik der Ausrich­ tung des Beitrages an die römisch-katholische Landeskirche gemäss dem gleichlautenden Gesetz zusammen. Hierzu werde ich später noch eini­ ges ausführen. 4. Verhalten gegenüber dem Apostolischen Stuhl Die Regierung hat gegenüber dem Apostolischen Stuhl als Völkerrechts­ subjekt unmissverständlich und mehrfach kundgetan, dass die Vorge­ hensweise bei der Errichtung einer Erzdiözese in Liechtenstein, aber auch die Errichtung als solche - zumindest unter den heutigen 
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