Volltext: Staat und Kirche

Zusammenfassung der Diskussion Diskussionsbeitrag von Gerard Batliner Ich bin beeindruckt von dem, was uns Urs Cavelti in seinem soeben ge­ haltenen Referat zur Grösse einer Diözese gesagt hat. Sie haben es ge­ hört. Es gibt, bei aller Problematik quantifizierender Aussagen, so etwas wie eine untere numerische Grenze von vielleicht lOO'OOO oder 200'000 Katholiken für die Grösse einer Diözese. Ich bin auch beeindruckt von dem, was das Konzil selbst (Vatikanum II) im Dekret «Christus Dominus» in den art. 22 und 23 sagt, wo ver­ sucht wurde, die Diözese (Teilkirche) als «organische Einheit [...], damit ein lebensfähiger Organismus entsteht», pastoraltheologisch zu um­ schreiben. Ich bin auch beeindruckt von der Definition der Diözese als Teilkir­ che im Kirchenrecht (CIC von 1983), wo es in can. 368 heisst: «Teil­ kirchen, in denen und aus denen die eine und einzige katholische Kirche besteht, sind vor allem die Diözesen [...].» Herbert Kalb schreibt in diesem Zusammenhang in einer staats(kir- chen)rechtlichen Stellungnahme von 1998 zu Händen der liechtensteini­ schen Regierung (S. 17 Anm. 2): «Nach einer sehr wechselvollen historischen Entwicklung ist mittler­ weile für die Errichtung, Aufhebung und Veränderung von Diözesen in der katholischen Kirche die höchste kirchliche Autorität zuständig (can. 373 CIC). Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass es in ihrem alleinigen Belieben steht, derartige Kirchenbezirke einzurich­ ten - ein anderes Verständnis wäre eine unzulässige positivistische Engführung. Die Teilkirche ist - um einen Gedanken von Karl Rah­ ner zu variieren - <nicht nur - eine - gewissermassen nachträglich­ gegründete Agentur der einen Weltkirche..., die ebensogut eine 
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