Volltext: Staat und Kirche

Urs Josef Cavelti Konkordates mit Preussen (14. Juni 1929) auseinander. Die deutsche Bischofskonferenz wollte sich vorerst auf Neuregelungen in der ehema­ ligen DDR beschränken. Sie gab eine zustimmende Antwort für ein neues Erzbistum Hamburg, das den Norden der Bundesrepublik umfas­ sen sollte (Hamburg, Schleswig, Holstein und Mecklenburg-Vorpom­ mern), erst auf Drängen des Apostolischen Stuhls. In den Verhandlun­ gen setzte sich der Apostolische Stuhl gegen divergierende Wünsche der Bundesländer durch, welche für eine stärkere Beachtung der Binnen­ grenzen optierten. Diese vatikanische Politik entsprach nicht ganz den Vorgaben des Konzils. Auch die neue Diözese Görlitz ist mehr Fortfüh­ rung eines bisherigen Provisoriums, als dass sie den Leitideen des Kon­ zils entspricht. Die Konkordate über die neuen Diözesen Magdeburg, Erfurt, Görlitz und das Erzbistum Hamburg sind alle 1994 mit den ent­ sprechenden Bundesländern abgeschlossen worden.28 Österreich: Kaum Regelungsbedarf Schweiz: Stolperstein Bischofswahlrechte Das Konzil hatte für die Neugliederung der Diözesen in Osterreich und der Schweiz kaum Folgen. Noch vor der Durchführung des Konzils wurde die 1922 errichtete Administratur Burgenland 1960 zum Bistum erhoben, und 1968 ist die Diözese Feldkirch vom Bistum Innsbruck- Feldkirch abgelöst und verselbständigt worden. Ahnlich trat in der Schweiz 1968 das Bistum Lugano an die Stelle der 1884 errichteten Ad­ ministratur Tessin.29 Gestützt auf das Konzilsdekret und die Empfehlungen der Synode 72 hatte die Schweizer Bischofskonferenz eine unabhängige Projektkom­ 28 Reichskonkordat: AAS 25, 1933, S. 389 ff; BVerfG 6, 1957, S. 309ff (26.3.1957). Konkordat mit den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen über das Bistum Magdeburg vom 13.4.1994; AAS 87, 1995, S. 129 ff. Konkordat mit Bran­ denburg und Sachsen über das Bistum Görlitz vom 4.5.1994, AAS 87, 1995, S. 139 ff. Konkordat mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über das Erzbistum Hamburg vom 3.10.1994, AAS 87, 1995, S. 154 ff. Der neuen Kirchen­ provinz Hamburg wurden die bestehenden Diözesen Paderborn und Osnabrück zuge­ teilt. - Zum Ganzen: Herder Korrespondenz 1992, 46. Jg., S. 492 ff; 1994 48. Jg., S. 415 ff. LThK 2. Aufl., 1995, Bd. 3, S. 162 ff. 29 Konkordat vom 24.7.1968. Bundesblatt der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BB1.) 1970, S. 129 ff. - AAS 63, 1971, S. 734-736. 222
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.