Erzdiözese und Vatikanum II durch die Einsetzung von Weihbischöfen mit ausgedehnten Befugnis sen.25 Später wurde auch die Kirchenregion Centre-Est neu umgrenzt. Zum Mittel der Personal-Union verschiedener Diözesen unter einem gemeinsamen Bischof wurde in Hochsavoyen gegriffen. Drei nicht mehr lebensfähige Diözesen (Chambery, Maurienne, Tarentaise) wurden dem gleichen Bischof unterstellt
(unio principalis). Bei der starken gesell schaftlichen und wirtschaftlichen Umgestaltung der Gegend bot sich keine andere Lösung an, welche menschliche, soziologische und pasto- rale Einheiten ergeben hätten. Neu werden die Diözesen aber in Pasto ralsektoren aufgeteilt, welche überdiözesan ausgegliedert sind. Damit ist die unmittelbare seelsorgerliche Verantwortung nicht mehr an eine Diö- zesangrenze gebunden.26 Bundesrepublik Deutschland: Kirchliche Vorgaben in Konkordaten umgesetzt Die Reorganisation deutscher Diözesen war teils aus pastoralen, inner kirchlichen Gründen eingeleitet worden, teils zur Beendigung der Pro visorien aus der Zweiteilung Deutschlands von 1945 bis 1989. Sowohl beidseits der neuen Oder-Neisse-Grenze wie auch für die ostdeutschen Gebietsteile westdeutscher Diözesen mussten vorerst Provisorien geschaffen werden.27 Nach der Wiedervereinigung lag die Verhandlungs- Initiative wesentlich beim Apostolischen Stuhl und den staatlichen Be hörden. Dies war Folge der bestehenden Konkordate. Herrschte Einig keit über den Fortbestand des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933, gingen die Ansichten der Bundesländer über die Verbindlichkeit des 25 AAS 63, 1971, S. 724-724. - Reorganisation mit der neuen Diözese St. Etienne und kirchlichen Subzentren mit Weihbischöfen für die Gegenden Rohanne, La Tour-du-Pin und.Vienne. 26 Yves le Roi, La circonscription des dioceses en France, in Louis Carlen (Hrsg.), Neue Bistumsgrenzen - Neue Bistümer, Bd. 27 der Freiburger Veröffentlichungen aus dem Gebiet von Kirche und Staat, 1992, S. 37-80. 27 Diözese Fulda: Generalvikariat Erfurt; Diözese Paderborn: GV Magdeburg; Diözese Osnabrück: GV Schwerin; Diözese Würzburg: Kommissariat Meinigen; ehem. Diözese Breslau: Administratur Görlitz.
- Joseph Listl, Die Neufestlegung der Diözesanzir- kumskription im wiedervereinten Deutschland, in:
Louis Carlen (Hrsg.), Neue Bistumsgrenzen - Neue Bistümer. Bd. 37 der Freiburger Veröffentlichungen aus dem Gebiet von Kirche und Staat, S. 13-36. LThK 1. Aufl. 1959, Bd. 3, S. 297. 221