Volltext: Staat und Kirche

Errichtung der Erzdiözese kirchenrechtlichen Systems vor und muss zu Reaktionen seitens des staatlichen Partners führen. Die Errichtung eines Erzbistums und völkerrechtliches Gewohnheitsrecht Art. 38 Abs. 1 lit Bb IGH Statut führt das internationale Gewohnheits­ recht «als Ausdruck einer allgemeinen, als Recht anerkannten Übung» als formelle Völkerrechtsquelle an. Vergleicht man die in der Lehre ent­ wickelten unterschiedlichen Theorien zur Entstehung von Völkerge­ wohnheitsrecht, so ist der Minimalkonsens dieser Theorien, für das Vor­ liegen von Völkergewohnheitsrecht der Nachweis einer «allgemeinen Übung» sowie einer Rechtsüberzeugung, der 
opinio iuris sive necessitatis.27 Im 
leading case, im Nordsee-Kontinentalsockelfall 1969 spricht der IGH von der Notwendigkeit einer gefestigten Praxis 
(settled practice) und konkretisiert näher das subjektive Element, die Rechtsüberzeugung: «Not only must the acts concerned amount to a settled practice, but they must also be such, or be carried out in such a way, as to be evi- dence of a belief that this practice is rendered obligatory by the exi- stence of a rule of law requiring it. The need for such a belief, i. e. the existence of a subjective element, is implicit in the very notion of the opinio juris sive necessitatis.» Der IGH konkretisiert dann das subjektive Element, die notwendige Rechtsüberzeugung, und grenzt sie von blossen diplomatischen und Höflichkeitsgepflogenheiten ab: «The States concerned must therefore feel that they are conforming to what amounts to a legal obligation. The frequency, or even habitual character of the acts is not in itself enough. There are many interna­ 27 A. Verdross - B. Simma, Universelles Völkerrecht. Theorie und Praxis, Berlin 
31984, S. 345 ff.; 
K. Ipsen, Völkerrecht, München 
31990, S. 189 ff.; 
R. Bernhardt, Customery International Law, in: EPIL I, Amsterdam etc. 1992, S. 898 ff.; 
P. Fischer - H. Köck, All­ gemeines Völkerrecht, Wien *1994, S. 38 ff.; 
B. Simma, Das Völkergewohnheitsrecht, in: 
H. Neuhold - W. Hummer - Ch. Schreuer (Hrsg.), Österreichisches Handbuch des Völkerrechts, Wien 
31997, S. 39 ff. 205
	        

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