Volltext: Staat und Kirche

Patronatsrechte in Liechtenstein kirch. Damit versahen nun Johanniter-Brüder die Seelsorge in Mauren. 1610 wurde das Priorat vom Johanniter-Orden aufgehoben. Es gelangte zunächst (1610) an das Kloster Weingarten und dann (1695) an die Stadt Feldkirch. Feldkirch präsentierte in der Folgezeit eine Reihe von Pfar­ rern für die Pfarrei Mauren. Erst Anfang des 20. Jahrhunderts änderte sich dies. 1918 verzichtete die Stadt Feldkirch zugunsten der Gemeinde Mauren auf ihr Präsentationsrecht. Schon vorher, 1876, waren die meis­ ten zur Pfarrpfründe Mauren gehörenden landwirtschaftlichen Güter abgelöst worden. Die Pfarrpfründe umfassten seither nurmehr eine Wie­ se und den Pfarrhof mit Garten. Diese Rechtsgeschäfte unter staatlichen Organen, mit denen Patronat und Präsentationsrecht der Gemeinde Mauren übertragen wurden, wur­ den in der Folge auch im Kirchenrecht nachvollzogen - das durch ein Dekret des Bischofs von Chur aus dem Jahre 1918.22 Bischof Georg Schmid von Grüneck genehmigte in diesem Dekret die Übernahme des Patronates durch Mauren unter der Voraussetzung, dass Mauren ins­ künftig seinen im Kirchenrecht vorgesehenen Pflichten als Patronatsherr nachkommen werde. Dabei hatte der Bischof c. 1469 des CIC/1917 vor Augen, der vom Patronatsherr verlangte, dass sich dieser um die In­ standhaltung der Kirche und um einen ausreichenden Lebensunterhalt ihres Pfarrers kümmert. Mauren ist in der Folgezeit bis heute seinen Patronatspflichten stets akurat nachgekommen. Es hat auch fünfmal einen Kandidaten für das vakante Pfarramt präsentiert, zuletzt 1969 Markus Rieder, den heutigen Pfarrer. Die Akten zu den einzelnen Neubesetzungen zeigen jeweils ganz eindrücklich die gute Zusammenarbeit zwischen Bischof und Orts- vorstehung. Sichtbar wird auch, dass die Gemeinde oft auf diskrete Fin­ gerzeige des Bischofs angewiesen war, um valable Kandidaten zu finden. Das Verfahren bei der Präsentation eines Kandidaten für ein Pfarramt Nach diesem historischen Exkurs ist das heute geltende Verfahren bei der Präsentation eines Kandidaten für ein Pfarramt näher darzustellen. 22 Dekret des Bischöflichen Ordinariates von Chur vom 7. Mai 1918, Gemeindearchiv Mauren 15/7. 157
	        

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