Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Staatshaushalt von 1979 bis 1993 läge für Wöchnerinnen und den Einbezug der Präventivmedizin, ver­ pflichtet wurden, musste der Staat bei einheitlichen individuellen Versi­ cherungsbeiträgen für die höheren Prämienaufwände aufkommen. Auf­ grund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen wurde im Jahre 1986 eine Revision des Gesetzes erforderlich. Vom Landtag wurde im we­ sentlichen beschlossen, im Krankheitsfalle eine Gebühr von 30 GHF (ab 15 Jahren) einzuführen und den Versicherten detaillierte Abrechnungen zur Verfügung zu stellen, die Beteiligung an den Krankenpflegekosten zu ermöglichen sowie die Bestellung von Vertrauensärzten zur Uber­ prüfung der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Be­ handlung zuzulassen.152 
Der Gesamtaufwand der Krankenversicherun­ gen und die staatlichen Beitragszahlungen konnten dadurch vorerst ge­ bremst werden.153 Die weiter steigenden staatlichen Beitragszahlungen waren Folge der demographischen Veränderung, des Gesundheitsstands und der erhöh­ ten Erwartungen an die medizinische Versorgung, verbunden mit einem sich wandelnden Krankheitsbegriff. Auf der Seite der medizinischen Versorgung haben der technische Fortschritt und die zunehmende fach­ liche Spezialisierung sowie die hohe Personalintensität im stationären Bereich zu dieser Kostenentwicklung beigetragen.154 Durch die gesetzli­ che Verpflichtung des Staates zur Subventionierung der Fehlbeträge ist die Kostenentwicklung weitgehend durch die Tarifgestaltung der Kran­ kenkassen bestimmt. Dies führte wie bei anderen Nachbarstaaten zu ei­ ner vom Staat nicht mehr beeinflussbaren Ausgabenentwicklung, die je­ doch durch die positive Einnahmenentwicklung aufgefangen werden konnte. Festzustellen, die Regierung habe sich nicht um eine Dämpfung der Gesundheitskosten und der staatlichen Beitragszahlungen bemüht, würde den wirklichen Sachverhalt verzerren. In einer Ende 1987 einge­ brachten Vorlage hat sie verschiedene Massnahmen zur Eindämmung der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen vorgeschlagen. Uber die Vorschläge der Regierung, insbesondere zur Kostenbeteiligung der Ver­ sicherten, waren die Meinungen im Landtag jedoch geteilt, so dass die Vorlage einer Landtagskommission zur Überarbeitung übertragen 152 Vgl. Hoch H., S. 52ff. 153 Vgl. StatJB 1995, S. 253, und ReBe 1989 und 1993. 15< Vgl. Henke K.D., S. 1219. 80
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.