Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Staatshaushalt von 1979 bis 1993 Bildungseinrichtungen wahrgenommen werden. So bleibt nur das langjährige Vertrauen auf eine leistungs- und kostengerechte Verrech­ nung der Beitragszahlungen. Aufgrund der kleinen Schülerzahlen in den etwa 80 verschiedenen Berufszweigen und der bestehenden regio­ nalen Einrichtungen hält der Leiter des Amtes die Führung einer eige­ nen Berufsschule aus kostenmässigen Gründen als nicht gerechtfertigt. Das liechtensteinische Bildungssystem ist durch ein Netz von Verträ­ gen, das den Liechtensteinern den Zugang insbesondere zu den schwei­ zerischen Berufsschulen, höheren Fachschulen und Universitäten er­ möglicht, fast lückenlos gesichert. Nach Auskunft des Schulamtes wurde in der Vergangenheit zu sehr auf einzelne Personen Rücksicht genom­ men, die eine besondere Ausbildung an einer ausländischen Bildungsin­ stitution wünschten und dazu um staatliche Beitragszahlungen ersuch­ ten, um die Ausbildungskosten nicht selber tragen zu müssen. Mit Rück­ sicht auf die verschiedenen Einzelinteressen sind eine Vielzahl von Verträgen mit Bildungsinstitutionen entstanden, die keiner laufenden Leistungs- und Kostenkontrolle unterzogen werden konnten.148 Das Land Liechtenstein hat sich deshalb 1994 in Zusammenarbeit mit den Erziehungsdirektoren der Ostschweizer Kantone bemüht, der Interre­ gionalen Fachschulvereinbarung beizutreten, um die vielen Einzelver­ träge aufzulösen und zu einem umfassenden Abkommen zu gelangen. Der Zugang zu den Hochschulen und Universitäten in der Schweiz ist durch den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zur Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge seit 1987 gesichert. Der Anspruch, einen hohen Bildungsstandard seitens des Staates zu gewährleisten, und das Versprechen, jedem Liechtensteiner eine Ausbildung nach seiner Wahl zu sichern, haben auch ihre Kosten, die politisch bisher kaum in Frage ge­ stellt wurden. Dies trifft auch für das Schulamt zu, das die verschiedenen Verträge zu den Fach- und Hochschulabkommen verwaltet. Zu prüfen ist, ob diese hohen bildungspolitischen Ansprüche weiter gehalten wer­ den können und nicht durch eine Einschränkung der Studienmöglichkei­ ten und ein umfassendes Controlling der vielseitigen Verträge einem zu starken Ausgabenwachstum Einhalt geboten werden soll. Im betrachteten Zeithorizont sind dem liechtensteinischen Staat zu­ sätzliche Ausgaben durch die Erweiterung und Gründung eigener Bil­ 148 Vgl. Schulamt: Interne Ubersichten zu Beiträgen an ausseruniversitäre Bildungsanstal­ ten im tertiären Bereich vom 11. April 1994 sowie Verträge im Bereich Schule - Wis­ senschaft - Kultur. Rechtsdienst der Regierung (Hrsg.): LR, Register 1993, S. 176ff. 76
	        

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