Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Grundlagen 1.4.2. Grenzen einer eigenständigen Fiskalpolitik Noch in der Finanzplanung 1996 wurde im Vergleich zu den Einnah­ men mit einem stärkeren Wachstum der Ausgaben gerechnet. Dies trotz der zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer, die im Jahre 1995 über 45 Mio CHF mehr als erwartet einbrachte. Die Regie­ rung zeigte sich auch noch im Bericht und Antrag zum Voranschlag für das Jahr 1996 unsicher und führte dazu aus: "Die Ungewissheit über die Ergiebigkeit der neu eingeführten Mehrwertsteuer hat die Regierung da­ von abgehalten, schon zum jetzigen Zeitpunkt geeignete Vorschläge zur Anpassung bestimmter Steuern und Abgaben vorzuschlagen. Sollten in­ dessen die Mehrwertsteuer und andere Einnahmen die geschätzten Er­ wartungen nicht erfüllen, wird die Regierung im Frühling des kommen­ den Jahres eine Arbeitsgruppe einsetzen, um die Möglichkeiten einer Anpassung verschiedener Steuerarten zu prüfen und geeignete Vor­ schläge für die Beschaffung von Mehreinnahmen zu unterbreiten."114 Eine solche Arbeitsgruppe wurde jedoch nicht mehr eingesetzt. Die Mehreinnahmen aus der MWSt haben kurzfristig zu einem fis­ kalpolitischen Kurswechsel geführt. So führte die Regierung im Zusam­ menhang mit den stagnierenden Einnahmen aus der Vermögens- und Erwerbssteuer im Jahre 1994 noch aus: "Es wird deshalb notwendig sein, im Rahmen der bevorstehenden Reform des Steuergesetzes nach Lösungen zu suchen, die dem Staat - und indirekt auch den Gemeinden - nicht nur das heutige Steueraufkommen bewahren, sondern vertret­ bare und wirtschaftlich tragbare Mehreinnahmen bringen werden. In die bevorstehenden Vorabklärungen für eine grössere Reform des Steuerge­ setzes muss deshalb nicht nur die Vermögens- und Erwerbssteuer einbe­ zogen werden, sondern es werden mit den Interessenvereinigungen auch mögliche Anpassungen und Umverteilungen innerhalb der Gesell- schafts-, Kapital-, Ertrags- und Couponsteuer zu diskutieren sein.""5 Im Bericht und Antrag zum Voranschlag 1996 hiess es im Zusammen­ hang mit den unerwartet hohen Mehreinnahmen aus der MWSt dann nur noch: "Dennoch ist auch hier für ein definitives Urteil die Rechnung 1995 abzuwarten, um die entsprechenden Weichen zu stellen."116 114 BuA zum Landesvoranschlag für das Jahr 1996, Nr. 71/1995, S. 9. 115 BuA zum Landesvoranschlag für das Jahr 1995, Nr. 66/1994, S. 49f. 116 BuA zum Landesvoranschlag für das Jahr 1996, Nr. 71/1995, S. 50. 56
	        

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