Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Gestaltungsempfehlungen transporten zur Vernehmlassung versandt.488 Durch die Privatisierung dieser Aufgabenbereiche ist zwar eine kurzfristige Entlastung der Lan­ desrechnung erreichbar, langfristig können sich jedoch Probleme bei der Sicherstellung der Grundleistungen und in der Tarifgestaltung ergeben. Dabei sind die staatlichen Leistungsaufträge noch ungeklärt und die künftige Kooperation mit den Schweizer PTT-Betrieben sowie die wei­ tere internationale Zusammenarbeit noch ungesichert. Verfassungs­ rechtlich zu prüfen ist auch, ob nach Art. 78 Abs. 4 LV eine Privatisie­ rung dieser öffentlichen Aufgabenbereiche zulässig und nicht die in der Verfassung vorgesehene Bildung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erforderlich ist. Eine voreilige vertragliche Übertragung der Monopolrechte birgt vor allem hinsichtlich der langfristigen Sicherstel­ lung der öffentlichen Interessen Gefahren, und meines Erachtens wäre vorerst der Aufbau kompetenter, eigenständiger, von der operativen Führung der Regierung losgelöster öffentlich-rechtlicher Körperschaf­ ten sowohl im Bereich des Postwesens und des öffentlichen Verkehrs als auch im Fernmeldewesen voranzutreiben. 5.5.3. Controlling im Bildungs-, Gesundheits­ und Sozialbereich Der liechtensteinische Staat hat insbesondere im Bildungs- und Ge­ sundheitswesen durch ein vielseitiges Vertragsnetz Aufgaben an aus­ ländische Staaten und Institutionen übertragen. Wie die Prüfung der Verträge zur Fachhochschulvereinbarung und des regionalen Schul­ abkommens mit der Ostschweiz zeigt, ist die laufende Kontrolle der vielen Einzelabkommen und Einrichtungen nicht mehr ausreichend gewährleistet. Es fehlt vor allem ein übergeordnetes Controlling, um nach Vertragsabschluss die weitere Entwicklung der gegenseitigen Lei­ stungen zu überwachen und steuernd auf Abweichungen Einfluss zu nehmen.489 Controllingaufgaben können nicht einfach organisatorisch einem Ressort zugeteilt werden, sondern bedürfen zur laufenden las Vgl Vernehmlassungsberichte zur Schaffung eines Postgesetzes und Postorganisati­ onsgesetzes sowie zur Schaffung eines Gesetzes über die Personalbeförderung und die liechtensteinischen Personaltransporte vom 12. Mai 1998. m Vgl. Weber J., S. 345ff., 38ff. und 89ff. 245
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.