Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Zusammenfassung jedoch keine Zielvorgaben für die kurzfristige Massnahmen- und Mit­ telplanung abgeleitet werden. Bei den in einer ersten Runde erarbeiteten Zielvorgaben der Ressorts besteht deshalb die Gefahr, dass situative und momentane Präferenzen der Verwaltung zu sehr gewichtet werden und die kontinuierliche langfristige Entwicklung öffentlicher Aufgaben- und Leistungsbereiche aus den Augen verloren geht.449 Im Auge zu behalten sind auch die in anderen Staaten und Verwal­ tungen bekannten Phänomene bei der Budgetierung. So kann sich vor allem im Budgetprozess zeigen, dass das Ziel grösserer Mittelbindung in Verwaltungsbereichen schrittweise (inkrementell) erreicht wird und je­ des Jahr weitergehende Budgetanträge durchgesetzt werden. Anzeichen dafür sind, wenn über das Vorjahresbudget als "Basis" nicht mehr dis­ kutiert wird (Treppeneffekt), von der Verwaltung allgemeine Prozentzu­ schläge auf das Vorjahresbudget gefordert werden (Inkrementalismus) oder wenn die bewilligenden Instanzen unter dem bestehenden Zeit­ druck das Budget für alle Bereiche mehr oder weniger kürzen, ohne selbst Programmvorschläge und Zielsetzungen vorzulegen (Giesskan- neneffekt) oder wenn es primär um mehr Mittel ohne Bezug zu den ge­ setzlichen Leistungsaufträgen geht (Input-Orientierung). Induziert wer­ den Ausgaben zwar durch die Gesetzgebung und die Investitions- und Stellenplanung, doch konkretisiert werden sie im Budgetprozess. "Der Schlüssel zum Verständnis dieses Rätsels liegt daher in der Analyse der Budgetbeschlüsse."450 Die Ausgaben sind durch die geschichtlich und institutionell gewach­ senen staatlichen Aufgaben und Leistungsverpflichtungen weitgehend fixiert. Die gesetzlich begründeten Aufgabenbereiche des Staates haben Folgekosten mit sich gebracht, die den freien Budgetspielraum immer mehr einschränken. So wies der Leiter der Stabstelle Finanzen darauf hin, dass im Rahmen der Budgetierung etwa 90 Prozent der Ausgaben bereits vorbestimmt und fixiert sind. Die zu unterhaltende Infrastruktur und die bestehende Verwaltung sowie die zur Selbstverständlichkeit ge­ wordene Inanspruchnahme staatlicher Leistungen von aussen "berech­ tigt" die Antragsteller jedes Jahr, mindestens die gleichen Kredite einzu­ fordern. Charakteristisch für die Budgetierung des Landesvoranschlags ist auch, dass durch die vorsichtige Einschätzung der Einnahmen die 449 Vgl. dazu: Rürup B. und Winter C., S. 324ff. 450 Blankart Ch., S. 141. 218
	        

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