Rechnungslegung wird im letzten Kontrollgang vor Abschluss der Landesrechnung sichergestellt, dass es in den einzelnen Budgetpositionen zu keinen un zulässigen Kreditüberschreitungen von mehr als 5000 CHF kommt. Wie im letzten Antrag zur Bewilligung von Nachtragskrediten für das Rech nungsjahr 1996 zum Ausdruck kommt, handelt es sich praktisch bei allen Ausgabepositionen um Kreditüberschreitungen, da die Verpflich tungen feststehen oder betragsmässig nicht mehr beeinflusst werden können, es sei denn, die Zahlung werde auf das nächste Budgetjahr ver schoben.423 Ausserdem kam der letzte Sammelkredit VI des Jahres 1996 nicht zur Behandlung in den Landtag, da Kreditanträge während der Sit zungspause des Landtags vom Landesausschuss genehmigt werden kön nen.424
Durch die Übertragung der Kompetenzen zur Genehmigung von Budgetüberschreitungen hat sich der Landtag selber einen "Maulkorb" umgehängt, da eventuell zu kritisierende Kreditüberschreitungen vom Landesausschuss mitverantwortet werden. 4.5.4. Genehmigung und öffentliche Information Die Landesrechnung wird zusammen mit dem Rechenschaftsbericht der Regierung und dem Bericht der GPK dem Landtag vorgelegt. Die Land tagsdebatte zur Genehmigung des Rechenschaftsberichts und der Lan desrechnung findet in der Regel im Juni statt. Seit dem Jahre 1995 wer den diese beiden Berichte getrennt behandelt. Eröffnet wird die Debatte im Plenum mit einem Bericht des Präsidenten der GPK, der zur Geneh migung der Jahresrechnung Antrag stellt.425 Die jährlichen Berichte des Präsidenten folgen in ihrem Aufbau und Inhalt dem gleichen Muster. Es wird verwiesen auf den Kontrollbericht der externen Revisionsstelle, welche die Rechnungsführung nach den Bestimmungen des FHG und ihre Ordnungsmässigkeit bestätigt. Anschliessend folgt eine allgemeine Kommentierung der wichtigsten Rechnungsgrössen mit einem Vergleich 423 Vgl. BuA zur Bewilligung von Nachtragskrediten (VI), Nr. 2/1997, S. 2. 424 Vgl. LaProt vom 20./21. Dezember 1993, S. 808 und 815. 425 Vgl. dazu die untersuchten LaProt zur Diskussion der Jahresrechnung für die Jahre 1993, 1994, 1995 und 1996 vom 14./15. Juni 1993, S. 539-594, vom 14./15. Juni 1994, S. 539-594, vom 21./22. Juni 1995, S. 732-758, vom 19./20. Juni 1996, S. 1209-1248, und vom 18./19. Juni 1997, S. 993-1009. 201