Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Analyse des Ausgabeverhaltens derem Interesse war dazu die Landtagsdebatte im Jahre 1994, in der der FBPL-Abgeordnete Gebhard Hoch feststellte: "Hier werden grundle­ gende Sachen verwechselt, und zwar Finanzpolitik und Finanzhoheit. Die Finanzhoheit liegt gemäss Verfassung beim Landtag. Darüber gibt es nichts zu diskutieren. Die Bestimmung der Finanzpolitik liegt aber massgeblich bei der Regierung, hängt doch die Realisierung des Regie­ rungsprogramms direkt mit der Finanzpolitik zusammen."372 Demge­ genüber vertrat der VU-Abgeordnete Peter Wolff die Auffassung, dass die Regierung "nicht den Schimmer einer Finanzhoheit" hat und zum Unterschied einer Gemeinde, in der der Vorsteher als Mitglied des Ge­ meinderates zusammen mit diesem verbindlich etwas festlegen kann, "kein Mitglied dieses Hauses beabsichtigt, der Regierung auch nur eine Salamischeibe unserer Finanzhoheit abzutreten".373 Verschiedentlich bemängelt wurden auch die unzuverlässigen Annah­ men zur Finanzplanung, insbesondere was die vorsichtige Schätzung der Einnahmen und die eventuellen fiskalpolitischen Steuerungsmassnahmen betraf. So kann im Vergleich des Finanzplanes 1994 bis 1998 und der Lan­ desrechnung 1996 festgestellt werden, dass die Gesamteinnahmen effek­ tiv um 12,5 Prozent höher ausfielen und die Gesamtausgaben um nur 0,6 Prozent von der geplanten Grösse abwichen.374 Da in der längerfristigen Finanzplanung eine Verknüpfung von Aufgaben- und Ausgabenplanung fehlt, kann die relativ genaue Einschätzung der Ausgabenentwicklung nicht auf die Zuverlässigkeit der Planungsverfahren zurückgeführt wer­ den. Es ist eher zu vermuten, dass die Hochschätzung der Ausgabenent­ wicklung in der Finanzplanung dann zur vollen Ausschöpfung des vor­ gegebenen Ausgabe- und Budgetrahmens führt. Im Landtag wurde wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Finanzplanung nur eine Fortschreibung erwarteter Einnahmen und Ausgaben sei und bestenfalls zur Information über drohende Fehlent­ wicklungen im öffentlichen Haushalt dienen könne.375 So stellte Gebhard Hoch fest, dass es nicht genüge, im Finanzplan nur künftige Entwicklun­ 372 LaProt vom 14. Dezember 1994, S. 1772f. 373 LaProt vom 14. Dezember 1994, S. 1775. 374 Vgl. Finanzplan 1994 bis 1998 vom 23. November 1993, S. 14, und ReBe 1996, S. 319. Die Abweichungen ergeben sich vor allem einnahmenseitig durch die Nichtberück­ sichtigung der Mehreinnahmen aufgrund der Einführung der MWSt. 375 Vgl. LaProt vom 14. Dezember 1994, S. 1766ff., und LaProt vom 15. November 1995, S. 1827ff. 180
	        

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