Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Finanzleitbild liehen Finanzlage und Einkommenssituation stellt ein Deckungsgrad von 140 Prozent keine echte Herausforderung zur Bildung von Finanz­ reserven dar, sondern lässt den staatlichen Entscheidungsträgern einen weiten Finanzspielraum offen. Nicht nachvollziehbar ist, weshalb im Finanzleitbild der Deckungsgrad der Verbindlichkeiten als Eckwert ver­ wendet wird, der in Relation zum jeweiligen Fremdkapital zu variablen Vorgaben für das Finanzvermögen führt. Eine künftige Beschränkung der Ausgaben hätte sich ergeben, wenn für das Wachstum der laufenden Ausgaben nicht der nominelle Zu­ wachs, sondern die prozentuale Zuwachsrate der Einnahmen herange­ zogen worden wäre. Die Regierung begründet die nominelle Festlegung damit, dass durch ein prozentual gleiches Wachstum von Einnahmen und laufenden Ausgaben der Uberschuss der Laufenden Rechnung in­ nerhalb von zehn Jahren von 100 auf 213 Mio CHF anwachsen würde und vom Staat Gelder gehortet würden, obwohl er sie nicht braucht.249 Meines Erachtens ist dies kein stichhaltiges Argument, da diese Über­ schüsse für Investitionen herangezogen werden könnten oder staatliche Finanzreserven durchaus sinnvoll für bestimmte Zwecke, wie zum Bei­ spiel die Förderung der Forschung und des Arbeitsmarktes, für Projekte im Sozialwesen und in der Entwicklungshilfe oder zur Energieversor­ gung und im Umweltschutz, angelegt werden könnten. Mit der Kopp­ lung der prozentualen Zuwachsraten von Ausgaben und Einnahmen der Laufenden Rechnung würde eine automatische Bremse eingebaut, mit der die Ausgaben einer laufenden Kontrolle im Hinblick auf Einsparun­ gen unterworfen würden und dem Druck zunehmender Ausgabener­ wartungen begegnet werden könnte. Im Finanzleitbild 2005 ist vorgesehen, dass die laufenden Ausgaben in absoluten Zahlen nicht stärker anwachsen als die Einnahmen. Eine prozentuale Kopplung der Wachstumsraten hätte bei den um etwa 100 Mio CHF niedrigeren laufenden Ausgaben zumindest zur Folge, dass eine gewisse Dämpfung der laufenden Ausgaben erreicht würde und sich der Anteil des verfügbaren Investitionsbudgets wieder verbessern könnte.250 Nach Auffassung der Regierung müsste ein Gleichgewicht 249 Vgl. BuA zum Finanzleitbild 2005 (Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes) und zu den Gesetzesvorlagen über die Auflösung der Fonds und die Gliederung des staat­ lichen Reinvermögens, Nr. 99/1997, S. 6. 250 Vgl. BuA zum Finanzleitbild 2005, Nr. 12/1997, S. 7 und 18. 129
	        

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