Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Finanzlage und Haushaltspolitik die staatlichen Gesamtausgaben, je nach Entwicklung der Einnahmen, weiters zwischen 5 und 7 Prozent p.a. wachsen werden. Dies hat zur Folge, dass sich der Staatshaushalt in 10 bis 15 Jahren verdoppeln wird. Die bisher vorsichtige Schätzung der Einnahmen im Rahmen der Fi­ nanzplanung und Budgetierung dürfte die bremsende Wirkung zuneh­ mend verlieren, wenn nicht verbindliche Zielsetzungen zur weiteren Ausgabenentwicklung vorgegeben werden. Denkbar wäre, das Ausga­ benwachstum an die Wachstumsraten des Sozialprodukts oder, in Er­ mangelung einer eigenen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, an das Wachstum der Wertschöpfung im Lande oder das Erwerbseinkommen zu koppeln. Die Entwicklung der Gesamtausgaben wäre damit nicht mehr eine resultierende Grösse, sondern eine Zielgrösse, die es einzu­ halten gilt. Die Kopplung der Wachstumsraten für den öffentlichen Sek­ tor an das gesamtwirtschaftliche Wachstum würde eine grundsätzliche Entscheidung und Selbstverpflichtung der politischen Entscheidungs­ träger erfordern. Ob eine solche gezielte Einschränkung des Staatshaus­ halts politisch opportun und realistisch ist, sei dahingestellt, doch erst bei Verknappung der Ressourcen findet eine wirkliche Auseinanderset­ zung über die Allokation und Redistribution der verfügbaren öffent­ lichen Güter und finanziellen Mittel statt, eine Auseinandersetzung über finanzwirtschaftliche Fragen, die in der bisherigen Haushaltspolitik Liechtensteins eigentlich fehlte. Die Regierung hat im Mai 1997 dem Landtag einen ersten Finanzleit­ bildentwurf vorgelegt, der nach weiteren Beratungen abgeändert wurde.244 In diesem Zusammenhang kann das Finanzleitbild 2005 der Regierung als Versuch betrachtet werden, Entwicklungen und Gefahren einen gewissen Einhalt zu bieten und einen Konsens in der Finanzpoli­ tik mit der oppositionellen FBPL-Fraktion im Landtag zu finden. Die Regierungsvorlagen und Diskussionen im Landtag waren daher weniger von grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen und der Ausge­ staltung eines finanzpolitischen Steuerungsinstruments, sondern von parteipolitischen Auseinandersetzungen um den Führungsanspruch in der Finanzpolitik geprägt. Positiv zu werten ist, dass im Rahmen der drei Beratungen im Landtag auf aktuelle Probleme des liechtensteini­ schen Staatshaushalts, wie zum Beispiel das Einnahmen- und Ausgaben- 2,4 Vgl. Berichte und Anträge der Regierung Nr. 12/1997, Nr. 41/1997, Nr. 70/1997 und Nr. 99/1997. 126
	        

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