Finanzlage und Haushaltspolitik Weitere wichtige Steuereinnahmen sind die Vermögens- und Er werbssteuer, die Couponsteuer, die Stempelabgaben und die Anteile aus den Schweizer Zolleinnahmen. Diese machen insgesamt gut ein Viertel der gesamten Steuereinnahmen aus. Eher unter dem Durchschnitt sind die Steigerungsraten bei der Vermögens- und Erwerbssteuer, die aller dings von der konjunkturellen Lage beeinflusst werden. Bei der Cou ponsteuer ist eine stagnierende Tendenz festzustellen. Rückläufig ent wickeln sich die Einnahmen aus den Stempelabgaben. Diese Entwick lung ist einerseits auf die besonders hohen Effektenausgaben im Jahre 1993 zurückzuführen. Andererseits hatten die schwache Börsenent wicklung, die im Jahre 1995 zu geringeren Effektenumsatzabgaben führte, und die geringere Zahl von Gründungen und Kapitalerhöhungen bei Gesellschaften mit aufgeteiltem Kapital bedeutend geringere Ein nahmen zur Folge.215 3.2.2. Unsicheres Steuerparadies und Gesellschaftswesen Der Finanzdienstleistungssektor, dem die Treuhandunternehmen, Fi nanzgesellschaften und die Banken angehören, ist zum bedeutendsten Wirtschaftszweig des Landes herangewachsen. In Liechtenstein waren nach Aussage des Regierungschefs im Jahre 1996 rund 74 000 Sitzgesell schaften registriert, die dem Staat etwa 80 Mio CHF an Gesellschafts steuern einbrachten. Der Staat erhält darüber hinaus weitere direkte und indirekte Steuereinnahmen sowie Gebühreneinnahmen aus dem Finanz dienstleistungssektor, die zusammen mit den Gesellschaftssteuern schät zungsweise über die Hälfte seiner Einnahmen ausmachen. Die künftigen Einnahmen und damit auch die Ausgaben werden in entscheidendem Masse von der weiteren Entwicklung dieses Sektors bestimmt sein. Davon beeinflusst sind nicht nur die besondere Gesellschaftssteuer, son dern auch andere Steuereinnahmen, wie zum Beispiel die Stempelabga ben, die MWSt, die Kapital- und Ertragssteuer sowie die Erwerbs- und Vermögenssteuer. Die künftige Entwicklung des Finanzdienstleistungssektors und der daraus resultierenden direkten und indirekten Steuereinnahmen wird 215 Vgl. ReBe 1995, S. 287. 112