rum hat man diese Tage nicht um 26 vermehrt? Nein,
man hat schon vor 30—40 Jahren eingesehen, daß zu viel
gefeiert werde — und doch kann jene Zeit gegen der
heutigen kaum als Schatten gelten. Heute ist die Be
völkerung ums 2- und Zfache gewachsen, der Grund
und Boden aber gleich geblieben, heute kann nur ver
mehrte Arbeit die Bevölkerung erhalten, nnd wenn
man schon einmal die Feiertage vermindert hat, so wird
man es heute auch wieder können. — Da heißt es, wir
find ein katholisches Volk. Heißt das, man soll in alle
Ewigkeit am Alten hängen? Ist die Religion in Ge
fahr, wenn wir ein paar Feiertage weniger haben? Ist
der Mann weniger werth, wenn er arbeitet, oder wenn
er den Feiertagsvergnügungen nachgeht und sein Geld
verzehrt? Ein Volk, das arbeitet, hebt sich auch in
moralischer Beziehung, mit der Verarmung eines Volkes
ziehen eine Legion von Vergehen, Verbrechen und Aus
schweifungen einher. In einem würtembergischen Blatte
war kürzlich eine Zusammenstellung der strafbaren Hand
lungen und Verbrechen dieses Landes, und es stellte sich
heraus, daß von 100 solchen Handlungen 95 an Sonn-
und Feiertagen begangen wurden. Bei uns ist es wahr
lich nicht besser. Wann herrscht das lockerste Leben, der
meiste Wirthshausbesuch, wann steht man die meisten
Betrunkenen ? Fordern wir unsere Behörden auf, in
diesem Punkte ihre Erfahrungen mitzutheilen — es wird
sich ein gleiches Verhältniß herausstellen. — Es ist eine
gar schöne Sache von Tugend und Frömmigkeit zu re
den , wenn man dafür bezahlt ist. Ich achte wahre
Frömmigkeit, die von innen heraus naturwüchsig sich
äußert. Wahre Frömmigkeit fordert aber noch manches
zu thun, waS unterbleibt, und anderes zu lassen, was
unterbleiben sollte, und fordert es besonders von einem
Geistlichen, der stets den Frommen spielt, sich aber nicht
entblödet auf öffentlicher Kanzel unbescholtene Männer zu
verdächtigen und in ein schiefes Licht zu stellen. Zehn Tage
sollen unser Volk nicht arm machen. Lassen Sie alle Gemein
den 10 Tage arbeiten und sehen Sie z. B. zu, welche
Strecke Wuhr erstellt würde, und welchen Betrag diese
Arbeit reprasentirt. — Ueberhaupt begreise ich nicht, wie
Geistliche als Abgeordnete gegen diese Sache so gewal
tig auftreten können. Obwohl Geistliche, so haben sie
als Abgeordnete doch auch die Pflicht, daS Wohl des
Landes zu fördern — und das wird durch mehr Ar
beitstage sicherlich gefördert. Deßhalb bleiben wir gut
katholisch und vielleicht wird man noch katholischer, wenn
die Gelegenheit zum Wirthshausgehen :c. etwas beschnit
ten wird. Wo man einst alle Vierteljahr ein Meßopfer
hören konnte, da ging das gläubige Volk 10—12 Mei
len weit. Jetzt wird alle Stunden Messe gelesen, es
kommt niemand als alte Weiber und Kinder. — Damit,
meinte Büchl, sei ein katholisches Dogma angegriffen.
— Dem wird erwidert, daß man kein Dogma angreife,
übrigens seien auch schon dogmatische Lehren angegriffen
worden und es werde das vielleicht auch ferner geschehen.
^ Ein anderer Abgeordneter bemerkt: Man hat sich dann
für die Abschaffung einiger Feiertage einverstanden, wenn
die ganze Diözese es verlange. Man «ächte wissen,
warum man nicht dafür sein könne, wenn eS'Liechten
stein verlangt. Sollen wir uns vom Canton Graubün
den dictiren lassen, welche Feiertage zu feiern seien oder
nicht? Steht uns nicht auch die Initiative zu,, in die
ser Beziehung beim Bischöfe eine Unterhandlung einzu
leiten? Die anderen können ja ebenso gut uns folgen.
Wir sind nicht abhängig von der dortigen öffentlichen
Meinung. Wir haben unsere sehr gewichtigen Gründe,
wir haben mehr zu thun als in Bünden, bei der be
drohten Lage unserer Ackerbauflachen. Und was die
Drohung betrifft, daß uns die Behandlung dieser Frage
den Kragen abdrehe, so ist das gleichgiltig. Wir haben
geschworen, das Beste des Landes nach Pflicht und
Gewissen zu fördern. Es stimmt jeder nach seinem be
sten Wissen und Gewissen, nicht leichtsinnig und nach
Rücksichten. Wenn man für die Verminderung der
Feiertage stimme, so thue man es, weil man überzeugt
sei dem Lande zu nützen, weil es nöthig sei, da man
die Last der Arbeit nicht bewältigen könne.
Man sagt, es sei Mangel an Arbeit! Wie kommt es,
daß unsere Grundbesitzer selbst um hohen Lohn keine Tag-
löhner bekommen? Es wird behauptet, man habe für
dringende Fälle Jndulgenzen an Sonn- und Feiertagen
zu arbeiten. 'Man hat sie, um zu ernten. Aber man
hat sie nicht, um zu säen und zu pflanzen. (Bravo!)
Wie kann man ernten, wenn eine schlechte Witterung
die Vorarbeiten nicht — Man sagt, wir seien
keine Fabrikbevölkerung! Doch, wir haben auch Fabriken
und möchten nicht wünschen, daß wir keine hätten. Es
gibt Familien, die ihre arbeitsfähigen Kinder in die Fa
brik schicken und wahrlich, man wird sich sehr bedenken,
ehe man sagen würde, ihr müßt heute eueren Verdienst
entbehren — es hieße ihnen sagen, ihr dürft heute nicht
essen. — Endlich, wenn es in andern Staaten möglich
ist, daß die Kirche sich zu einer Verminderung der Fei
ertage versteht, so wird es auch bei Liechtenstein nicht
unmöglich sein, so haben auch wir ein Recht von der
Kirche zu verlangen: laß' uns arbeiten, oder sind Spa
nien, Frankreich, Bayern keine katholischen Staaten? —
Dann ist auch der Papst nicht katholisch, daß er in Spa
nien eine Reduktion der Feiertage gestattete.
Es wurde gesagt, was wohl der Bischof von Ehur
davon halten werde, wenn das ganze kathol. Liechtenstein
eine Abminderung der Feiertage verlange, während pari
tätische BiSthumstheile dieses nicht verlangen (z. B. Gla-
rus). Diesem erwidernd, glaubt man, daß der Hw.
Bischof selbst die Sache viel milder und einsichtsvoller
beurtheilen werde, als einige übereifrige clericale Herren
unseres Landes.
Hierauf erfolgt nun die Abstimmung in der Frage
über Abschaffung einiger Feiertage und es wird der
Commissionsantrag mit 10 gegen 2 Stimmen (die HH.
Pfr. Büchl und Erni) angenommen.
Nächster Gegenstand ist eine Petition des Michael
Kaiser von Mauren, betr. das Holzbezugsrecht der Ge
meindebürger. Die Commission fand, daß der Landtag
in vorliegender Frage nichts zu entscheiden habe, bean
tragte aber zur Vervollständigung der über das Holzbe-
zugSrecht geltenden gesetzlichen Bestimmungen, eS sei die
f. Regierung zu ersuchen, dem Landtage in nächster Ses-