Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1867)

rum hat man diese Tage nicht um 26 vermehrt? Nein, 
man hat schon vor 30—40 Jahren eingesehen, daß zu viel 
gefeiert werde — und doch kann jene Zeit gegen der 
heutigen kaum als Schatten gelten. Heute ist die Be 
völkerung ums 2- und Zfache gewachsen, der Grund 
und Boden aber gleich geblieben, heute kann nur ver 
mehrte Arbeit die Bevölkerung erhalten, nnd wenn 
man schon einmal die Feiertage vermindert hat, so wird 
man es heute auch wieder können. — Da heißt es, wir 
find ein katholisches Volk. Heißt das, man soll in alle 
Ewigkeit am Alten hängen? Ist die Religion in Ge 
fahr, wenn wir ein paar Feiertage weniger haben? Ist 
der Mann weniger werth, wenn er arbeitet, oder wenn 
er den Feiertagsvergnügungen nachgeht und sein Geld 
verzehrt? Ein Volk, das arbeitet, hebt sich auch in 
moralischer Beziehung, mit der Verarmung eines Volkes 
ziehen eine Legion von Vergehen, Verbrechen und Aus 
schweifungen einher. In einem würtembergischen Blatte 
war kürzlich eine Zusammenstellung der strafbaren Hand 
lungen und Verbrechen dieses Landes, und es stellte sich 
heraus, daß von 100 solchen Handlungen 95 an Sonn- 
und Feiertagen begangen wurden. Bei uns ist es wahr 
lich nicht besser. Wann herrscht das lockerste Leben, der 
meiste Wirthshausbesuch, wann steht man die meisten 
Betrunkenen ? Fordern wir unsere Behörden auf, in 
diesem Punkte ihre Erfahrungen mitzutheilen — es wird 
sich ein gleiches Verhältniß herausstellen. — Es ist eine 
gar schöne Sache von Tugend und Frömmigkeit zu re 
den , wenn man dafür bezahlt ist. Ich achte wahre 
Frömmigkeit, die von innen heraus naturwüchsig sich 
äußert. Wahre Frömmigkeit fordert aber noch manches 
zu thun, waS unterbleibt, und anderes zu lassen, was 
unterbleiben sollte, und fordert es besonders von einem 
Geistlichen, der stets den Frommen spielt, sich aber nicht 
entblödet auf öffentlicher Kanzel unbescholtene Männer zu 
verdächtigen und in ein schiefes Licht zu stellen. Zehn Tage 
sollen unser Volk nicht arm machen. Lassen Sie alle Gemein 
den 10 Tage arbeiten und sehen Sie z. B. zu, welche 
Strecke Wuhr erstellt würde, und welchen Betrag diese 
Arbeit reprasentirt. — Ueberhaupt begreise ich nicht, wie 
Geistliche als Abgeordnete gegen diese Sache so gewal 
tig auftreten können. Obwohl Geistliche, so haben sie 
als Abgeordnete doch auch die Pflicht, daS Wohl des 
Landes zu fördern — und das wird durch mehr Ar 
beitstage sicherlich gefördert. Deßhalb bleiben wir gut 
katholisch und vielleicht wird man noch katholischer, wenn 
die Gelegenheit zum Wirthshausgehen :c. etwas beschnit 
ten wird. Wo man einst alle Vierteljahr ein Meßopfer 
hören konnte, da ging das gläubige Volk 10—12 Mei 
len weit. Jetzt wird alle Stunden Messe gelesen, es 
kommt niemand als alte Weiber und Kinder. — Damit, 
meinte Büchl, sei ein katholisches Dogma angegriffen. 
— Dem wird erwidert, daß man kein Dogma angreife, 
übrigens seien auch schon dogmatische Lehren angegriffen 
worden und es werde das vielleicht auch ferner geschehen. 
^ Ein anderer Abgeordneter bemerkt: Man hat sich dann 
für die Abschaffung einiger Feiertage einverstanden, wenn 
die ganze Diözese es verlange. Man «ächte wissen, 
warum man nicht dafür sein könne, wenn eS'Liechten 
stein verlangt. Sollen wir uns vom Canton Graubün 
den dictiren lassen, welche Feiertage zu feiern seien oder 
nicht? Steht uns nicht auch die Initiative zu,, in die 
ser Beziehung beim Bischöfe eine Unterhandlung einzu 
leiten? Die anderen können ja ebenso gut uns folgen. 
Wir sind nicht abhängig von der dortigen öffentlichen 
Meinung. Wir haben unsere sehr gewichtigen Gründe, 
wir haben mehr zu thun als in Bünden, bei der be 
drohten Lage unserer Ackerbauflachen. Und was die 
Drohung betrifft, daß uns die Behandlung dieser Frage 
den Kragen abdrehe, so ist das gleichgiltig. Wir haben 
geschworen, das Beste des Landes nach Pflicht und 
Gewissen zu fördern. Es stimmt jeder nach seinem be 
sten Wissen und Gewissen, nicht leichtsinnig und nach 
Rücksichten. Wenn man für die Verminderung der 
Feiertage stimme, so thue man es, weil man überzeugt 
sei dem Lande zu nützen, weil es nöthig sei, da man 
die Last der Arbeit nicht bewältigen könne. 
Man sagt, es sei Mangel an Arbeit! Wie kommt es, 
daß unsere Grundbesitzer selbst um hohen Lohn keine Tag- 
löhner bekommen? Es wird behauptet, man habe für 
dringende Fälle Jndulgenzen an Sonn- und Feiertagen 
zu arbeiten. 'Man hat sie, um zu ernten. Aber man 
hat sie nicht, um zu säen und zu pflanzen. (Bravo!) 
Wie kann man ernten, wenn eine schlechte Witterung 
die Vorarbeiten nicht — Man sagt, wir seien 
keine Fabrikbevölkerung! Doch, wir haben auch Fabriken 
und möchten nicht wünschen, daß wir keine hätten. Es 
gibt Familien, die ihre arbeitsfähigen Kinder in die Fa 
brik schicken und wahrlich, man wird sich sehr bedenken, 
ehe man sagen würde, ihr müßt heute eueren Verdienst 
entbehren — es hieße ihnen sagen, ihr dürft heute nicht 
essen. — Endlich, wenn es in andern Staaten möglich 
ist, daß die Kirche sich zu einer Verminderung der Fei 
ertage versteht, so wird es auch bei Liechtenstein nicht 
unmöglich sein, so haben auch wir ein Recht von der 
Kirche zu verlangen: laß' uns arbeiten, oder sind Spa 
nien, Frankreich, Bayern keine katholischen Staaten? — 
Dann ist auch der Papst nicht katholisch, daß er in Spa 
nien eine Reduktion der Feiertage gestattete. 
Es wurde gesagt, was wohl der Bischof von Ehur 
davon halten werde, wenn das ganze kathol. Liechtenstein 
eine Abminderung der Feiertage verlange, während pari 
tätische BiSthumstheile dieses nicht verlangen (z. B. Gla- 
rus). Diesem erwidernd, glaubt man, daß der Hw. 
Bischof selbst die Sache viel milder und einsichtsvoller 
beurtheilen werde, als einige übereifrige clericale Herren 
unseres Landes. 
Hierauf erfolgt nun die Abstimmung in der Frage 
über Abschaffung einiger Feiertage und es wird der 
Commissionsantrag mit 10 gegen 2 Stimmen (die HH. 
Pfr. Büchl und Erni) angenommen. 
Nächster Gegenstand ist eine Petition des Michael 
Kaiser von Mauren, betr. das Holzbezugsrecht der Ge 
meindebürger. Die Commission fand, daß der Landtag 
in vorliegender Frage nichts zu entscheiden habe, bean 
tragte aber zur Vervollständigung der über das Holzbe- 
zugSrecht geltenden gesetzlichen Bestimmungen, eS sei die 
f. Regierung zu ersuchen, dem Landtage in nächster Ses-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.