Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1867)

von den schweizerischen Bundesbehörden zu erlangen 
sein, welche bereits bei Bewilligung einer Brücke zwi 
schen Au und Lustenau die EinHebung eines Brücken 
geldes ausdrücklich verweigert haben. Wenn die schwei 
zerischen Behörden im vorliegenden Falle an dem Grund 
satze der Nichtgestattung eines Brückengeldes festhalten, 
wäre es billig, daß auch sie das projektirte gemeinnütz 
ige Werk durch eine angemessene Subvention unterstütz 
ten. Denn sonst -würden die Kosten des Werks, wel 
ches den schweizerischen Gemeinden ebenso viel Vortheil 
gewahrt als den diesseitigen, größtenteils auf unsere 
Seite fallen. 
Wie schon erwähnt, ist die Bausumme soviel als ge 
sichert, und läßt sich hoffen, daß auch die Unterhaltungs 
kosten der Brücke gedeckt werden. In administrativer 
Hinsicht wäre es wünschenswert!) gewesen, daß entweder 
die hierländischen oder die schweizerischen Gemeinden al 
lein das Werk unternommen und unterhalten hätten und 
die andern nur subventionsweise betgetreten wären. Um 
nur Eines anzuführen: es können z. B. an der Brücke 
plötzlich Reparaturen nothwendig werden, welche ein 
langes Hin- und Herschreiben nicht gestatten. Die 
Landtagscommission hat auch diesen Punkt in Erwägung 
gezogen, glaubte jedoch, denselben den beiderseitigen con- 
cessionsertheilenden Regierungen überlassen zu sollen. 
Aufgabe der beiderseitigen Regierungen wird es auch 
sein, den Brückenbauplan in technischer Hinsicht einer 
strengen Prüfung zu unterziehen, damit die Brücke die 
nöthige Sicherheit gewähre und dem voraussichtlich 
zunehmenden Verkehre entspreche. Faßt man die Größe 
der Bausumme ins Auge und vergleicht sie mit den 
Kräften der bauunternehmenden Gemeinden, so gelangt 
man alsbald zur Ueberzeugung, daß hier eine namhafte 
Subvention nothwendig sei, wenn das Werk überhaupt 
zur Ausführung kommen soll. Die von den Bittstellern 
begehrten ^000 fl. erschienen der Landtagscommission 
nicht übermäßig. Die Heuer und voraussichtlich auch 
nächstes Jahr eintretenden Ueberschüsse der Landeskasse 
ermöglichen eine solche Unterstützung. Jedoch ist noch 
zu erwägen, daß nach obigem Landtagsbeschluß auch die 
weiter auftretenden Rheinbrückenbauprojekte ebenso zu 
unterstützen sind. Nach den in der Sache selbst gelege 
nen Schwierigkeiten ist jedoch anzunehmen, daß die wei 
tern Projekte mit Ausnahme des von Schaan-Buchs 
nicht allzu rasch nachfolgen werden. Die Commission 
sprach sich für eine Subvention von 4000 fl. aus. 
Selbstverständlich wird diese Summe erst ausbezahlt, 
wenn der Bau in Angriff genommen und die Ausfüh 
rung außer Zweifel ist. Da die Bittsteller bezüglich der 
Unterhaltung der Brücke noch keine Deckung ausgewie 
sen haben, soll die Bewilligung der Subvention an die 
Bedingung geknüpft werden, daß auch die Erhaltung 
der Brücke zum Vorhinein sichergestellt sei. Die Land 
tagscommission stellt sonach den Antrag, zu beschließen: 
Der Landtag bewilligt zum Rheinbrückenbau bei Ben- 
dern-Haag, eine Subvention von 4000 si. aus der 
Landeskasse unter der Bedingung, daß die Erhaltung 
der Brücke zum vorhinein sichergestellt sei." 
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 
Hierüber beantragt nun der f. RegierungScommiffär 
noch: Der Landtag wolle beschließen, das Landtags- 
Präsidium werde für den Fall, als die fürstl. Regierung 
es während der gegenwärtigen Landtagssession für noth 
wendig erkennen sollte, sich in der Rheinbrückenbaufrage 
nochmals an den Landtag zu -wenden, ermächtigt über 
die bezüglichen Regierungsmittheilungen sofort die Bera 
thungen mit der für diesen Gegenstand bestallten Com 
mission aufzunehmen, und den hierüber ausgearbeiteten 
Bericht auf die Tagesordnung der nächsten Landtags- 
sitzung zu bringen. 
Einst, angenommen. Weil die Zeit für Abschluß der 
noch auf der Tagesordnung stehenden Verhandlungen sich 
zu kurz erweist, so wird die Sitzung geschlossen und die 
betr. Gegenstände verbleiben für nächste Sitzung. 
Allerhand Neuigkeiten. 
Aus Werdenberg wird der St. Gatter Ztg. geschrie 
ben: H)ie fürstl. liechtensteinische Gemeinde Schaan hat 
in der Bürgerversammlung vom letzten Sonntag in 
Sachen des RbeinbrückenbauprojekteS Buchs-Schaan dem 
dortigen Gemeinderath in Verbindung mit einer gleichen 
TagS gewählten Siebnerkommission unbedingte Vollmacht 
ertheilt, das Bauprojekt nach Gutfinden mit Finanzmit 
teln und Materiallieferungen zu unterstützen; auch die 
kleine Berggemeinde Planken anerbietet Materialliese- 
rungen. Die Plankner in ihrem einsamen, aber freund 
lichen Bergdörfchen haben einen gesunden Sinn. 
In voriger Woche ereignete sich bei einer Trauung 
in der Thomaskirche zu Berlin der Fall, daß, als der 
Prediger der Braut das „Ja" abforderte, diese mit ei- 
einem lauten deutlichen „Nein" antwortete, und dadurch 
Alle, am meisten aber den Bräutigam in großes Erstau 
nen unv in noch größere Verlegenheit versetzte. Dieser 
war der Braut von der Mutter bestimmt, paßte ihr aber 
seines Alters wegen um so weniger, als sie ihr Herz 
bereits einem Andern geschenkt hatte, der auch durch 
seine Anwesenheit in der Kirche sie zu jenem „Rein" be 
stimmt haben mochte. Aus der Trauung wurde natür 
lich nichts. Der Hochzeitwagen brachte Braut und Ge 
liebten, nicht den Bräutigam, nach der zum Schmause 
eingerichteten Wohnung zurück, und hier wurde, nachdem 
man die Mutter für sich gewonnen hatte, statt einer 
Hochzeit mit Abneigung eine fröhliche Verlobung gefei 
ert, deren Kosten übrigens auf das Haupt des verlasse 
nen Bräutigams gefallen sein sollen. 
Ein junger Kaufmann kann von folgendem Reise 
abenteuer erzählen, das er mit drei Freunden auf der 
kurzen Strecke von Leipzig nach Weimar erlebt hat. Sie 
spielten Skat im Eisenbahnwagen nnd benutzten dazu 
eine in Sachsen abgestempelte Karte. Leider kamen sie 
im Fluge auf preußisches Gebiet und noch leider gerieth 
ein preußischer Steuerbeamter in ihren Wagen. Der 
sah ihrem Spiele zu und bat sich dann freundlich ihre 
Karte aus. O, eine sächsische, sagte er, das ist straf 
fällig, folgen Sie mir auf das Steueramt in Köfen 
— Alles half nichts, die Reisenden mußten aussteigen 
ihn aufs Steueramt begleiten, s Person 10 Thales
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.