Unter den Ausgaben für Schulzwecke erscheint eine
kleine Mehrausgabe sub !it. d. Schulerfordernisse pr. 3
fl. 29 kr.; ist zu genehmigen.
Unter Rubrik Vl kommt die pro 1866 nicht prälimi-
nirte Ausgabe für das landschäftl. Stände- und AmtS-
haus mit 3427 fl 87 kr. vor. Da der Bankostenvor-
anschlag die Gehmigung des Landtags erhalten hat, er
scheint die Ausgabe gerechtfertigt und ist zu approbiren.
Unter Rubrik VII finanzielle Verwaltung befinden sich
folgende Mehrausgaben:
s. Miethzinse für das Zollamt Vaduz und BalzerS
47 fl. 82 kr.
d. Postbotenremuneration 25 fl. 27 kr.
e. Beiträge zu den öffentlichen Fonden 26 fl. 82 kr.
sub e. Agiotage 239 fl. 44 kr.
Auf Grund der in der vergleichenden Zusammenstel
lung enthaltenen Erläuterungen wird die Genehmigung
dieser Ausgaben beantragt.
Unter VIII für unterschiedliche Gegenstände erscheint
eine Mehrausgabe von 597 fl 57 kr.
Diese Mehrausgabe ist eingetreten:
1. beim AuSmarsch des Contingents nach Tirol für ver
abreichten Wein 14 fl.
2. für Beköstigung desselben bei der Heimkehr 86fl. 20 kr.
3. für die Wachmannschaft ^auS Anlaß der Grenzsperre
bei der letztjährigen Viehseuche 455 fl. 55 kr.
40. Kosten für Grundbuchsauszüge zur Capitalsteuer
anlage 50 fl.
Diese Mehrauslagen find als gerechtfertigt zu betrach
ten und zu genehmigen.
Unter Rubrik IX kommen 12933 fl. 16 kr. durchlau
fende Mehrausgaben vor und sind daher zu genehmigen.
Die Wenigerausgaben find:
bei den Taggeldern der Abgeordneten . 98 fl. 35 kr.
bei den Gehalten des Gesandtschaftspersonals 71 fl. 70 kr.
BundeSmatrikelbeiträge weniger . . . 615 fl. 45 kr.
Arrestantenverpflegung weniger . . . 155 fl. 90 kr.
Gratificationen deS Lehrerpersonals pr. . 59 fl. 99 kr.
wurden nicht ausbezahlt, weil kein Grund zu Gratifica-
tionsertheilungen vorhanden war.
Bei den Straßenconservirungskosten weniger 246 fl. 70 kr.
bei den Landesvermessungskosten weniger 237 fl. — kr.
für Geldausprägung wurde die veranschlagte Summe
pr. 300 fl. ebenfalls nicht verausgabt.
Mehreinnahmen kommen vor bei der
Hundesteuer um ....... . 31 fl. — kr.
bei der Grund-, Gewerbe- u. Classensteuer 1289 fl. 11 kr.
Zollgelder mehr ........ 4225 fl. 37 kr.
Wegmauth mehr 62 fl. 64 kr.
Tar- und Stempelerlös mehr .... 743 fl. 49 kr.
Unterschiedliches 212 fl. 35 kr.
Eine Wenigereinnahme kommt vor bei der Salzsteuer
mit 144 fl. daher rührend, daß 16 Faß Salz weniger
consumirt wurden, als präliminirt waren.
Die Finanzeommisfion hat endlich noch die Sparkajsa-
und die öffentlichen Fondsrechnungen eingesehen und
auch diese in Ordnung gefunden. In Gemäßheit des 8,
20 deS Sparkassengesetzes ist die Rechnung noch von der
Verwaltung zu veröffentlichen.
Die Feuerlöschfondsrechnung gab zur Erörterung der
Frage Anlaß, ob jetzt noch, da die Gemeinden eigene
Spritzen zu halten verbunden seien und theilweise ange
schafft haben, die landschäftlichen beiven Spritzen nöthig
seien.
Die Commission stellt den Antrag: die f. Regierung
zu ersuchen, die beiden landschäftlichen Feuerspritzen zu
geeigneter Zeit zu veräußern.
Die Commission beschloß endlich den Schlußantrag .-
der Staatsrechnung pro 1866 die Genehmigung zu er
theilen.
Vaduz, den 21. Mai 1867.
Die Finanzcommission.
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