Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1867)

Bericht der Landtags finanzsommisfion 
g. über die Regierungsvorlage in Betreff einer Unter 
stützung aus der f. Landeskasse für die dringlichnoth 
wendigen Wuhrbauten in der Schaaner Unterau. 
d. über die Regierungsvorlage, betreffend die Errichtung 
einer Telegraphenstation in Vaduz. 
e über die Petition der Gemeinde Eschen und Bendern 
um Concession und Unterstützung zu einer Rhembrücke 
bei Bendern-Haag. 
Berichterstatter Abg. Keßler. 
Meine Herren! 
Die Ihnen bereits mitgetheilte, den ersten Berathungsge 
genstand betreffende Regierungsvorlage, stellt in überzeugen 
der Weise die drohende Gefahr eines Rheinbruchs in der 
Schaaner Unterau, und die Unzulänglichkeit der Geld- 
und Arbeitskräfte der Gemeinde Schaan zur Herstellung 
der unaufschiebbaren Uferschutzbaute, dar. Die Land 
tagskommisston war keinen Augenblick im Zweifel daß 
hier aus Landesmitteln ohne Verzug Hilfe geleistet wer 
den muffe. Der Fall ist ein außerordentlicher und recht 
fertigt eine außerordentliche Subvention aus der Landes 
kasse. Die Gemeinde Schaan hat ihre regelmäßigen 
von der Landeswuhr-Commisston angeordneten Arbeiten 
auszuführen und zudem die zum Baue in der Unterau 
nöthigen Faschinen und Wandhölzer unentgeltich zu lie 
fern und die Arbeit selbst auf der ganzen Länge von 
wenigstens 250 Klft. auszuführen. Der Bau ist auf 
7612 fl. veranschlagt; wovon das Brechen und Zufüh 
ren der Steine, das die Landeskasse zu übernehmen hätte 
ungefähr 4000 fl. erfordern wird. 
In Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage, stellt 
die Commission den Antrag, der Landtag wolle beschlie 
ßen: 
Zur Ausführung des als dringend und unaufschiebbar 
anerkannten Rheinschutzbaues in der Schaaner Unterau 
sei der Beitrag von 4000 fl. neuer Währung aus der 
fürstl. Landeskasse bewilligt, und sei der Bau nach der 
Anordnung der f. Regierung möglichst rasch zu voll 
führen. 
Den zweiten Gegenstand der Commissionsberathung 
bildete die Regierungsvorlage in Betreff der Errichtung 
einer Telegraphenstation zu Vaduz. 
Wenn auch in der Nachbarschaft Telegraphenstationen 
sind, erscheint doch die Errichtung einer solchen im Haupt 
orte des Fürstentums höchst wünschenswerth und sogar 
nothwendig. Da die Errichtung einer Telegraphenstati 
on in Liechtenstein in Verbindung mit Feldkirch nach der 
Regierungsvorlage nur verhältnißmäßig geringe Kosten 
für das Land herbeiführen wird, trat die Commission 
der Regierungspropofition bei und stellt den Antrag zu 
beschließen: 
es sei die fürstl. Regierung ermächtigt die zur Errichtung 
einer mit Feldkirch in Verbindung stehenden Telepraphen- 
station in Vaduz erforderlichen Verhandlungen einzu 
leiten. 
Der dritte Berathungsgegenstand der Commisston be 
trifft die Petition der Gemeinden Gamprin und Eschen 
um Concession und eine Geldunterstützung zu einer Rhein 
brücke bei Bendern-Haag. 
Die Petition stellt ein dreifaches Begehren: 
a. der hohe Landtag wolle die Erstellung einer Rhem 
brücke bei Bendern-Haag als nothwendig und im 
Landesintereffe anerkennend die nöthige Bauconcesfion 
hiezu ertheilen. 
b. den Bau selbst mit einem angemessenen Pauschale 
unterstützen. 
e. die Concesston ertheilen zur Behebung eines entspre 
chenden Weg-, Straß- und Pflastergelves zur Tilgung 
* der Baukosten und für den Unterhalt der Brücken. 
Der in der Commission anwesende Herr Regierungs- 
commissär v. Hausen theilte mit, daß auch die Gemeinde 
Schaan bereits bei der fürstl. Regierung ein Gesuch um 
Concession zu einer Brücke bei Schaan«Buchs eingereicht 
habe. 
Die Commission sprach sich dahin aus, daß es im 
Interesse des Landes liege, wenn an den verschiedenen 
Rheinübergängen Brücken gebaut würden. Die Rhein 
brücke bei Bendern habe jedoch sobald die bereits conces- 
sionirte Eisenbahnlinie von Feldkirch nach Rütti gebaut 
sein werde, keine größere Bedeutung, als die übrigen 
welche gebaut werden wollen; man könne erstere durch eine 
Geldunterstützung aus der Landeskasse nicht bevorzugen. 
Die Concesfionsertheilung sei Sache der fürstl. Regierung ; 
alle Rhembrückenbauprojekte seien als gleich wichtig zu 
behandeln und zu fördern. 
Bezüglich der nachgesuchten Concession zur Behebung 
eines Weg-, Straßen- und Pflastergeldes für die Brücke 
bei Bendern müsse erst eine bestimmte Proposition der 
fürstl. Regierung abgewartet werden. 
Die Commission stellt einstimmig den Antrag, zu be 
schließen : 
Rheinbrücken bei den verschiedenen Rheinübergängen 
seien allerdings im Interesse des Landes wünschenswerth; 
eine bevorzugte Wichtigkeit habe die projektirte Benderer- 
brücke Angesichts des Zustandekommens der bereits con- 
cessionirten Eisenbahnlinie Feldkirch-Rütti nicht; es könne 
daber zu dem Benderer Brückenbau eine besondere Gelv- 
unterftützung aus der Landeskasse nicht gewährt werden. 
Die Concessionsertheilung sei Sache der fürstl. Regierung; 
rücksichtlich der nachgesuchten Bewilligung zur Erhebung 
eines Weg-, Straßen- und Pflastergeldes müsse erst eine 
bestimmte Regierungsproposition abgewartet werden. 
Vaduz, den 15. Mai 1867. 
Die Commission.
	        

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