Vierter ^akrSallS.
Vaduz. Samstag Rrv. AR. 18. August 1866.
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Landtagsv erHandlungen.
6. Sitzung, Vaduz am 14. August 1866.
(Die Abgeordneten Erni, Bucht, Keßler und Kind
sind abwesend.)
Nach Vorlesung und Genehmigung des Protokolls
werden die Einlaufe seit letzter Sitzung zur Kenntniß
der Versammlung gebracht:
s. und b. Zwei Schreiben des Abgeordneten Keß
ler, ä. ä. 21. und 2^1. Juli, die Rechtsverbindlichkeit
des auf seinen Austritt bezüglichen Landtagsbeschlusses
und sein Verbleiben im Landtage betreffend.
e. ein Schreiben der hf. Regierung, worin dieselbe
den Landtag ersucht, die im provisorischen Steuergesetze
vorgesehenen Mitglieder der Steuerregulirungscommission
zn. wählen;
ä. ein Schreiben derselben h. Stelle, worin die Er
öffnung geschieht, daß folgende Gegenstände die höchste
Sanction Sr. Durchlaucht erhalten haben, als:
1. das Markenschutz-Gesetz,
2. das Finanzgesetz pro 1867,
3. die Zuweisung eines Landesbeitrags zu dem Bau
der Alpstraße;
4. die Erhöhung der Abfindungssumme für die mit
der Landesvermessung betrauten Geometer;
5. die Gehaltserhöhung für >^denf Zeichenlehrer an
Elementarschulen;
e. eine Eingabe des Abgeordneten Erni, welcher das
Gesuch des Martin Büchl von Gamprin betr. Gemein-
deguts-Vorenthaltung vertritt;
k. ein Schreiben der hf. Regierung', womit dieselbe
den Gesetzentwurf für die Rekrutenaushebung Pro 1867
„mit Rücksicht aus die gegenwärtigen Zeitumstände" zu
rückzieht ;
T. ein Schreiben derselben Stelle, mit der Forderung
eines Geldbetrages zur vollständigen Entlohnung der
Briefboten aus Landesmitteln;
K. Die Mittheilung einer höchsten Resolution, welche
den Schluß des Landtags anordnet, nach Erledigung
der noch vorliegenden Geschäfte.
Der f. Regierungskommissär wünscht den näheren
Inhalt der vom Abgeordneten Keßler über die Gründe
in Betreff seines Austrittes aus und seines Verbleibens
im Landtage abgegebenen Erklärungen zu erfahren und
eS werden dieselben infolge dessen verlesen.
Regierungskommissär: Ich glaube, es ist die
Frage zu erörtern, ob sich der Landtag mit den Grün
den des Abgeordneten Keßler einverstanden erklären
wolle oder nicht. Die Lösung dieser Frage ist wün-
schenswerth,. um für künstige Fälle einen Vorgang zu
haben.
Präsident: Der Abgeordnete Keßler hat sein Ge
such zurückgezogen und ich habe deshalb für unnöthig
befunden, dasselbe einer weiteren Behandlung zu unter
stellen. Nur ist mir auffallend, daß Hr. Keßler trotz
seiner Erklärung heute wieder nicht erscheint. Derselbe
hat mir durch den Canzleidiener melden lassen, daß er
durch Amtsgeschäste verhindert sei, der heutigen Sitzung
beizuwohnen. Ich habe ihm auf demselben Wege mit
getheilt, daß ich seinen Entschuldigungsgrund nicht gel
ten lassen kann, weil er vor 6 Tagen schon von der
heutigen Sitzung Kenntniß hatte und also in der Lage
sein mußte, für den heutigen Tag sich von seinen Ge
schäften frei zu machen. Im Uebrigen erscheint mir die
Form dieser Entschuldigung durch den Canzleidiener nicht
die geeignete. Wenn Jemand die Bemerkung des Hr.
Regierungskommissärs zu einem Antrage erhebt, so bringe
ich denselben zur Abstimmung.
Wanger nimmt die Bemerkung auf und verlangt,
daß der Landtag die Frage endgültig entscheiden möge,
ob ein Mitglied gezwungen werde könne, auf den Ent
scheid des Landtags hin ferner als Abgeordneter zu funk-
tioniren. Der Antrag wird mit 5—6 Stimmen ange
nommen. Der Präsident bemerkt, er werde die Bera
thung dieses Gegenstandes einer Commission überweisen,
welche über das Gesuch des Martin Büchl Bericht zu
erstatten haben wird. Es wird nun das Gesuch des
Martin Büchl verlesen. (Wir übergehen heute den In
halt desselben, weil wir darüber in nächster Nr. das
Weitere nachtragen werden.)
In die Commission sür dieses Gesuch werden nun er
wählt : Schädler mit 9, Wanger mit 7, Wolfinger mit
7, Kirchthaler mit 6, Beck mit 5 Stimmen.
Es ist nun die Frage,' ob d:e Commission ihren Ge
genstand sofort in Berathung nehmen und dem Landtag
Nachmittags Bericht erstatten soll.
Wanger meint, es sei fraglich, ob diese wichtige Frage
sich in so kurzer Zeit erledigen lasse.
Fischer: Ich trage darauf an, daß die Commission
erst in einer weiteren Sitzung Bericht erstatte, damit sie
mit der erforderlichen Ruhe und Umsicht diesen äußerst
wichtigen Gegenstand erwäge. Zudem berührt diese Frage
das Interesse einer großen Zahl von Staatsbürgern,