Liechtensteiner Kandeszeitung.
Vierter ^»krAaiiS.
Vaduz. Samstag Rro. RS. 19. Mai 18K6.
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Landtagsverhandlungen.
Fünfter Landtag.
1. Sitzung, Vaduz am 15. Mai 1366.
Gegenwärtig: die von früher verbliebenen Abge
ordneten Dr. Schädler, Marrer, Keßler, Fischer, Kirch
thaler, Gmelch, Kind, Schafhauser, Büchl — dann die
neugewählten Mitglieder: Pfr. Erni, Alois Schlegel v.
Nendeln, Postmeister Wolsinger, Christos Wanger, Lehrer
Beck. — Das neue Mitglied I. Bargetze ist abwesend. —
Von Seite der f. Regierung, Hr. Landesverweser von
Hausen als Regierungskommissär.
Um halb 10 Uhr wird die Sitzung durch den Alters
präsidenten Schädler eröffnet, das jüngste Mitglied
Fischer führt das Protokoll.
Der Präsident heißt die neu eintretenden Mitglieder
Namens der älteren Mitglieder willkommen und spricht die
Hoffnung aus, daß auch in den nächsten 3 Jahren die
Wirksamkeit des Landtags eine so erfolgreiche sein möge,
wie in der letzten Periode. Wenn der Landtag bei allen
seinen Beschlüssen auf den Geist der Verfassung und die
Bedürfnisse des Lebens die erforderliche Rücksicht nehme,
so könne es nie fehlen, daß die neuen Gesetze von heil
samer Wirksamkeit begleitet sein werden.
Ans Antrag des Präsidenten werden aus den älteren
Mitgliedern sofort 3 Commissionen gebildet, welche die
Prüfung der Wahlakten vorzunehmen haben.
Nach Beendigung dieser Arbeit stellt der Präsident auf
Grund mündlicher Berichterstattung der Commissionen
den Antrag: „der Landtag wolle der Wahl der Abgeord
neten Erni, Schlegel, Wanger, Beck, Wolfinger und
Bargetze die Genehmigung ertheilen, resp, dieselbe als
giltig und in gesetzlicher Form vollzogen, erklären."
Dieser Antrag wird einstimmig genehmigt.
Hieraus überreicht Hr. Landesverweser v. Hausen
einen höchsten Erlaß Sr. Durchlaucht des Landesfürsten,
wodurch er zum landess. Landeskommissär ernannt wurde.
Die nun vollzogene Wahl des Landtags-Bureau hat
folgendes Ergebniß:
Präsident: Dr. Schädler mit 13 St.
Vieepräsident: Pfr. Erni „ 10 „
Secretäre: Fischer „ 13 „
Gmelch „ 11 „
Eine Mittheilung des f. RegierungseommissärS bringt
zur Kenntniß, daß Se. Durchlaucht die Präsidentenwahl
im Voraus zu bestätigen geruhte, falls die Wahl Hrn.
Dr. Schädler treffe. — Der Präsident erklärt, daß er
sich verpflichtet fühle, der Versammlung seinen Dank
auszusprechen für das fortgesetzte Vertrauen, welches ihn
auf den Präsidentenstuhl rufe. Und wenn er diese Wahl
trotz seiner vielfachen Berufsgeschäste und der Sorgen
für seine Familie annehme: so geschehe das in Rücksicht
auf die Einstimmigkeit seiner Wahl. — Ebenso fühle er
sich zum tiefsten Dank gegen Se. Durchlaucht verpflich
tet für das erhabene Zutrauen Höchstdesselben.
Nach einer schriftlichen Mittheilung der f. Regierung
hat der Abgeordnete I. Bargetze seine Wahl auf
Grund des §. 82 der Verfassung abgelehnt, weil Krank
heitszustände ihn an der Ausübung der Pflichten eines
Abgeordneten hindern. Hienach ist der Ersatzmann B.
Quaderer in Schaan in den Landtag einzuberufen, da
derselbe die höchste Stimmenzahl hat (10-4). — Nach
Erledigung dieser Sache und nach erfolgter Bestätigung
des Präsidenten ist der Landtag constituirt. Der f. Re-
gierungscommissär erklärt deshalb die 5. Landtagsperiode
für eröffnet und verliest folgende höchste Botschaft Sr.
Durchlaucht des Landesfürsten:
Geehrte Landtagsabgeordnete!
Indem ich die Landesvertretung bei der Eröffnung des
diesjährigen ordentlichen Landtages herzlich willkommen
heiße, fordere ich Sie, .meine Herren Abgeordneten, auf,
Ihren verfassungsmäßigen Obliegenheiten in gleicher Art
nachzukommen, wie dies von der Abgeordnetenversamm
lung in so anerkennenswerther Weise bei den vorange
gangenen Landtagssessionen geschah.
Von dem Wunsche beseelt, >daß die auswärtigen poli
tischen Verhältnisse baldigst eine solche Lösung finden
möchten, wornach das Fürstenthum auch fortan von der
Erfüllung außerordentlicher Bundespflichten enthoben
bliebe, hege ich die Hoffnung, es werde meiner Regie
rung möglich werden, die zur Verfügung stehenden Lan
desmittel ausschließlich zur Hebung des materiellen Wohl
standes unseres engern Vaterlandes zu verwenden.
Das zur Berathung gelangende Finanzgesetz beschränkt
sich daher rückstchtlich der proponirten Landesausgaben
lediglich auf solche Posten, welche entweder schon in den
früheren Jahren als nothwendig erkannt wurden, oder
vom volkswirtschaftlichen Standpunkte auS als wün-
schenswerth erscheinen.
Unter obiger Voraussetzung trug ich ferners Meiner
Regierung die Einbringung eines Gesetzentwurfes auf,
welcher die unentgeldliche Auflassung solcher bisherigen
landschäftlichen Giebigkeiten zum Gegenstand hat, deren