Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1866)

Liechtensteiner Kandeszeitung. 
Vierter ^»krAaiiS. 
Vaduz. Samstag Rro. RS. 19. Mai 18K6. 
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Landtagsverhandlungen. 
Fünfter Landtag. 
1. Sitzung, Vaduz am 15. Mai 1366. 
Gegenwärtig: die von früher verbliebenen Abge 
ordneten Dr. Schädler, Marrer, Keßler, Fischer, Kirch 
thaler, Gmelch, Kind, Schafhauser, Büchl — dann die 
neugewählten Mitglieder: Pfr. Erni, Alois Schlegel v. 
Nendeln, Postmeister Wolsinger, Christos Wanger, Lehrer 
Beck. — Das neue Mitglied I. Bargetze ist abwesend. — 
Von Seite der f. Regierung, Hr. Landesverweser von 
Hausen als Regierungskommissär. 
Um halb 10 Uhr wird die Sitzung durch den Alters 
präsidenten Schädler eröffnet, das jüngste Mitglied 
Fischer führt das Protokoll. 
Der Präsident heißt die neu eintretenden Mitglieder 
Namens der älteren Mitglieder willkommen und spricht die 
Hoffnung aus, daß auch in den nächsten 3 Jahren die 
Wirksamkeit des Landtags eine so erfolgreiche sein möge, 
wie in der letzten Periode. Wenn der Landtag bei allen 
seinen Beschlüssen auf den Geist der Verfassung und die 
Bedürfnisse des Lebens die erforderliche Rücksicht nehme, 
so könne es nie fehlen, daß die neuen Gesetze von heil 
samer Wirksamkeit begleitet sein werden. 
Ans Antrag des Präsidenten werden aus den älteren 
Mitgliedern sofort 3 Commissionen gebildet, welche die 
Prüfung der Wahlakten vorzunehmen haben. 
Nach Beendigung dieser Arbeit stellt der Präsident auf 
Grund mündlicher Berichterstattung der Commissionen 
den Antrag: „der Landtag wolle der Wahl der Abgeord 
neten Erni, Schlegel, Wanger, Beck, Wolfinger und 
Bargetze die Genehmigung ertheilen, resp, dieselbe als 
giltig und in gesetzlicher Form vollzogen, erklären." 
Dieser Antrag wird einstimmig genehmigt. 
Hieraus überreicht Hr. Landesverweser v. Hausen 
einen höchsten Erlaß Sr. Durchlaucht des Landesfürsten, 
wodurch er zum landess. Landeskommissär ernannt wurde. 
Die nun vollzogene Wahl des Landtags-Bureau hat 
folgendes Ergebniß: 
Präsident: Dr. Schädler mit 13 St. 
Vieepräsident: Pfr. Erni „ 10 „ 
Secretäre: Fischer „ 13 „ 
Gmelch „ 11 „ 
Eine Mittheilung des f. RegierungseommissärS bringt 
zur Kenntniß, daß Se. Durchlaucht die Präsidentenwahl 
im Voraus zu bestätigen geruhte, falls die Wahl Hrn. 
Dr. Schädler treffe. — Der Präsident erklärt, daß er 
sich verpflichtet fühle, der Versammlung seinen Dank 
auszusprechen für das fortgesetzte Vertrauen, welches ihn 
auf den Präsidentenstuhl rufe. Und wenn er diese Wahl 
trotz seiner vielfachen Berufsgeschäste und der Sorgen 
für seine Familie annehme: so geschehe das in Rücksicht 
auf die Einstimmigkeit seiner Wahl. — Ebenso fühle er 
sich zum tiefsten Dank gegen Se. Durchlaucht verpflich 
tet für das erhabene Zutrauen Höchstdesselben. 
Nach einer schriftlichen Mittheilung der f. Regierung 
hat der Abgeordnete I. Bargetze seine Wahl auf 
Grund des §. 82 der Verfassung abgelehnt, weil Krank 
heitszustände ihn an der Ausübung der Pflichten eines 
Abgeordneten hindern. Hienach ist der Ersatzmann B. 
Quaderer in Schaan in den Landtag einzuberufen, da 
derselbe die höchste Stimmenzahl hat (10-4). — Nach 
Erledigung dieser Sache und nach erfolgter Bestätigung 
des Präsidenten ist der Landtag constituirt. Der f. Re- 
gierungscommissär erklärt deshalb die 5. Landtagsperiode 
für eröffnet und verliest folgende höchste Botschaft Sr. 
Durchlaucht des Landesfürsten: 
Geehrte Landtagsabgeordnete! 
Indem ich die Landesvertretung bei der Eröffnung des 
diesjährigen ordentlichen Landtages herzlich willkommen 
heiße, fordere ich Sie, .meine Herren Abgeordneten, auf, 
Ihren verfassungsmäßigen Obliegenheiten in gleicher Art 
nachzukommen, wie dies von der Abgeordnetenversamm 
lung in so anerkennenswerther Weise bei den vorange 
gangenen Landtagssessionen geschah. 
Von dem Wunsche beseelt, >daß die auswärtigen poli 
tischen Verhältnisse baldigst eine solche Lösung finden 
möchten, wornach das Fürstenthum auch fortan von der 
Erfüllung außerordentlicher Bundespflichten enthoben 
bliebe, hege ich die Hoffnung, es werde meiner Regie 
rung möglich werden, die zur Verfügung stehenden Lan 
desmittel ausschließlich zur Hebung des materiellen Wohl 
standes unseres engern Vaterlandes zu verwenden. 
Das zur Berathung gelangende Finanzgesetz beschränkt 
sich daher rückstchtlich der proponirten Landesausgaben 
lediglich auf solche Posten, welche entweder schon in den 
früheren Jahren als nothwendig erkannt wurden, oder 
vom volkswirtschaftlichen Standpunkte auS als wün- 
schenswerth erscheinen. 
Unter obiger Voraussetzung trug ich ferners Meiner 
Regierung die Einbringung eines Gesetzentwurfes auf, 
welcher die unentgeldliche Auflassung solcher bisherigen 
landschäftlichen Giebigkeiten zum Gegenstand hat, deren
	        

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