den alle Strenge auf die Vertilgung der Kranken, das
Schlachten der angesteckten oder der Ansteckung verdäch
tigen Thiere. Wir zerstören oder vergraben solche Ge
genstände, die durch Besudelung mit Abfällen von Kran
ken verunreinigt sind, und wo dieses Verfahren nicht
zulässig ist, desinfiziren wir nach wissenschaftlichen
Grundsätzen. Bis zur vollständigen Reinigung eines
Stalles, einer Ortschaft oder Gegend wird jegticher Ver
kehr derselben strengstens abgesperrt, und zur Erreichung
dieses Zweckes werden weitere Sicherheitsmaßregeln ge
troffen.
Der Unterzeichnete ist vom schweizerischen Bundes
rath bevollmächtigt, in Verbindung mit den Kantons
regierungen diejenigen Anordnungen zu treffen, welche
zur ^Tilgung der Seuche und Verhütung neuer Ein
schleppungen erforderlich sind.
In erfreulicher Uebereinstimmung beeilen sich die Be
hörden überall in der Durchführung der erforderlichen
Maßregeln. Die entdeckten Seuchenheerde wurden schnell
getilgt. Eine fernere Gefahr besteht nur, wenn weitere
Verschleppungen erfolgt sind, als bisher ermittelt werden
konnte. Leider ist es bis zur Stunde noch nicht gelun
gen, alle Stücke östreichischen Viehes zu entdecken, wel
che von der kranken Heerde in unser Land kamen. Bis
dieses geschehen, haben wir keine Sicherheil, daß die
Seuche nicht wieder ausbreche.
Jedermann ist deßhalb verpflichtet, wenn er Spuren
von verdächtigen Thieren kennt oder von krankem Viehe
weiß, hievon ungesäumt der nächsten Beamtung Anzeige
zu machen.
Auch für Durchführung der angeordneten Tilgungs
und Sperrmaßregeln muß allseitig auf Unterstützung und
guten Willen gerechnet werden können.
Wer unverschuldet durch polizeiliche Maßregeln sein
Eigenthum verliert, darf auf Entschädigung aus öffent
lichen Mitteln zählen. Den aber träfe schwere Verant
wortung und Strafe, der durch Verheimlichung, Fahr
lässigkeit oder Mißachtung amtlicher Anordnungen zur
Ausbreitung der Seuche beitragen würde.
Die Rmderheerden bilden einen wesentlichen Tbeil un
seres Nationalreichthums. In manchen Gegenden sind
sie fast die einzige Habe. Durch die Rinderpest könnte
dieselbe in kurzer Zeit vernichtet werden.
Dieses Unglück zu verhüten, ist heute unsere erste
Aufgabe. Bei Lösung derselben gelte die alte Schwei-
zertegel: „Einer für Alle und Alle für Einen", dann
dürfen wir getrost schnelle Befreiung von dem eingedrun-
genen Feinde hoffen, und können den Verkehr bald wie
der von seinen lästigen Fesseln befreien.
Zürich, 1. Oktober 1866.
Der außerordentliche Bevollmächtigte
des schweiz. Bundesrathes:
R. Zangger."
Außer den bekannten Fällen ist die Seuche bis jetzt
noch in Au bei Altstätten und in Tablat bei St.Gallen
zum Ausbruch gekommen. Auf östreich. Seite zeigte sie
sich nebst Dornbirn auch in Bregenz. Im Vorkloster
(Mehrerau) wurden nach einem Berichte der Feldk. Ztg.
am 3. Oktober 2 Stücke und am 4. in zwei Stallun
gen 4 Stück gekeult und mit Haut und Haaren ver
scharrt, darunter 3 prachtvolle Milchkühe. — Ein gutes
Mittel, um das Uebel von den Stallungen abzuhalten,
soll darin bestehen, daß man 1) jeden Morgen die Stal
lung lüftet (was auch sonst gut sein mag); 2) die
Fliegen austreibt, 3) ein glühendes Eisen (Bügelstein)
auf eine Platte oder Schüssel legt und im Stalle Essig
darauf gießt.
— Am 4 kamen in Lindau 28 Stück Vieh, welche
im Montason angekauft und über Göhis, Lustenau und
Fußach nach Lindau transportirt und dort einige Zeit
in Kontumaz gehalten wurden, auf die Eisenbahn mit
der Bestimmung nach Günzburq.
— Nach den neuesten Berichten sind in Dornbirn
weiter keine Erkrankungen vorgekommen und man darf
somit Hoffnung fassen, daß die Seuche unterdrückt werde.
Liechtenstein ist bis jetzt von der Rinderpest verschont
geblieben. Es wurden aber alsbald nach den ersten
Gerüchten von der fürstl. Regierung die umfassendsten
und durchgreifendsten Schutz-Maßregeln ergriffen.
Betreffend die Einschleppung der Rinderpest schreibt
eine St. Galler Ztg. folgendes:
Der Viehhändler Herrlimann von Bregenz hatte 40
Stück ungarische Ochsen nach Vorarlberg gebracht. Da
von wurden 3 Stück nach Dornbirn und 11 nach der
Schweiz verkauft. Die in Dornbirn erkrankten sofort
an der Rinderpest, sowie die 3 Stück welche nach Ehur
kamen. Von den 11 nach der Schweiz transportirten
Ochsen weiß man genau wo 7 hingekommen, der gegen
wärtige Standort der übrigen 4 konnte noch nicht er
mittelt werden; man vermuthet aber sie seyen in den
Bezirk Bischosszell (Thurgau) gelangt. In dem Stall
der sogenannten Lukasenmühle bei St. Fiden (St. Gal
len), wo die Seuche ebenfalls ausbrach, war einer jener
Ochsen eingestellt gewesen. Der Rest der ungarischen
Heerde — 26 Stück — wurde von Bregenz nach Bay
ern getrieben, wo die gleichen Erfahrungen wie in der
Schweiz damit gemacht werden! Wie das „Bündner
Tagblatt" berichtet, ist auf strenge Untersuchung gegen
den in Bregenz wohnhaften Händler Herlimann gedrun
gen worden. Es sollen schwere Jnzichten vorhanden
sein daß er von dem Zustand seiner Heerde Kenntniß
hatte.
Ueber die Folgen der Rinderpest sagt ein Korre
spondent des Winterth. Landb.: Man scheint sich in der
Schweiz keinen recht deutlichen Begriff zu machen von
der tiefgreifenden Kalamität, welche diese Seuche mit
sich bringt und welche England und Holland eben in
hohem Grade durchgemacht haben. In Holland wurde
man die Pest fast 1^ Jahr nicht mehr los, obwohl
die Kammern sich's eine Masse Geld nicht reuen ließen,
die Eigenthümer der kranken Thiere förmlich zu erpro-
priiren, um dle letztern abthun lassen zu können. Die
Ansteckung ist so groß, daß ein Stück Holz, welches mit
einem kranken Thiere in Berührung gekommen, Gras,
auf welchem ein solches geweidet, noch nach Tagen ein
gesundes anstecken kann. Das Fleisch kostet in Folge
der Rinderpest in Amsterdam zwischen 1 und 1^ Gul
den, Milch ist fast nicht zu bekommen. Welcher Scha-