Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1865)

Liechtensteiner Kandeszeitung 

Dritter ^»IirKAiiK. 
Vaduz, Samstag 
Rro. R4 
20. Mai 18K5. 
Dieses Blatt erscheint in der Regel monatlich 3mal und kostet ganzjährig 1 fl. 50 kr. EinrückungSgebühr für die gespal 
tene Zeile 4- Nkr. Man bestellt die Zeitung in Vaduz bei der Redaktion — in Feldkirch bei der löbl. Wagnerischen Buch 
handlung oder bei der k. k. Post. Die Redaktion besorgt auch Bestellungen auf das liechtenst. Landesgesetzvlatt. 
Landtagsverhandlungen. 
Vierte Session: 1. Sitzung. 
Vaduz, am 15. Mai 1365. 
Gemäß 8. 92 der Verfassung deS Fürstenthums jwurde 
der Landtag durch höchste Verordnung Sr. Durchlaucht 
auf den 16. Mai d. I. einberufen. Es erschienen 14 
Abgeordnete, Herr Kleber von Mauren war abwesend. 
In Abwesenheit desselben nahm das Zweitälteste Mit 
glied, Hr. Dr. Schädler von Vaduz, den Präsidenten 
stuhl ein und das jüngste Mitglied Fischer versieht bis 
nach erfolgter Wahl der. Sekretäre deren Geschäfte. 
Herr Landesverweser v. Hausen verliest eine höchste 
Entschließung Sr. Durchlaucht, wonach ihm für den ge 
genwärtigen Landtag das Amt eines Regierungskommis 
särs bei den Landtagsverhandlungen übertragen wird. 
Alsdann wird vom Hrn. Regierungskommissär folgende 
Botschaft Sr. Durchlaucht zur Mittheilung gebracht: 
„ Geehrte Landtagsabgeordnete! 
Die in Gemäßheit der Verfassungsurkunde mit dem 
heutigen Tage erfolgte Einberufung des Landtages be 
gleitet auch diesmal von Meiner Seite ein herzliches 
Willkommen der Abgeordnetenversammlung. 
Abermals ergeht an Sie, meine Herrn, die Aufforde 
rung, eine Reihe von Gesetzesvorlagen der verfassungs 
mäßigen Behandlung zu unterziehen. 
War die während des letzten Landtages an Sie ge 
stellte Aufgabe mit Rücksicht auf das bearbeitete Mate 
rials keine leichte, so dürften die Regierungsvorlagen, 
welche während der diesjährigen ordentlichen Sitzungs 
periode zur Berathung gelangen, in Anbetracht der 
Wichtigkeit ihres Inhaltes Ihre Thätigkeit und Ausdauer 
noch mehr in Anspruch nehmen. 
Dies gilt insbesondere von dem Gesetzentwurfe, wel 
cher eine der Ertragsfähigkeit des Bodens und dem Ein 
kommen der Bevölkerung entsprechende Regelung deS bis 
herigen Steuersystems zum Gegenstande hat, und sich 
auf die von Mir gutgeheißenen Landtagsbeschlüsse vom 
28. September 1864 basirt. 
Gleich diesen wird auch der zur Vorlage gelangende 
Entwurf eines Wuhrgesetzes von Ihrer Seite eine streng 
unparteiische Prüfung der Regierungsvorschläge erheischen. 
Das Gewerbegesetz, von welchem Sie über meinen 
Auftrag von der Neuerung Mittheilung erhalten, soll 
den hierländigen Gewerben und industriellen Unterneh 
mungen eine möglichst freie Bewegung wahren, aber 
auch einschlägigen Fragen privatrechtlicher Natur die 
vollste Würdigung sichern. Zugleich ist es Mein Wunsch, 
daß das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch, welches 
bereits in den meisten Staaten Deutschlands Geltung 
hat, ebenfalls im Fürstenthume eingeführt werde. 
Die weitern Regierungsvorlagen behandeln ein neues 
Waldgesetz, eine Feuerpolizeiordnung und ein Gesetz über 
Hebung der hierländigen Viehzucht ; Gesetzentwürfe, wel 
che vom volkswirthschaftlichen Standpunkte aus für 
Liechtenstein von großer Tragweite sind. 
Auch in Betreff deS gerichtlichen ErekutionSversahrenS 
und des Schulwesens werden Ihnen von Meiner Re 
gierung Abänderungsvorschläge vorgelegt werden, die Ich 
im Interesse der ärmeren Bevölkerungsklasse Ihrer ein 
gehenden Berathung besonders empfehle. 
Der vorbereitete Finanzgesetzentwurf endlich enthält 
keine größere Belastung des Staatshaushaltes, als dieS 
in den letztverflossenen Jahren der Fall war. 
Wollen Sie nun mit Gottes Beistand Ihre Arbeit 
beginnen vnd im Vereine mit der Regierung Ihre Kraft 
dafür einsetzen, daß innerhalb der Grenzen Ihrer Wirk 
samkeit das erreicht werde, wa!s auch in unserem Heimat 
lande ein steteS Fortschreiten zum Bessern erheischt. 
Wien, am 10. Mai 1865. 
Johann." 
Alteröpräsid. Schädler. Meine Herren! Nach 
den Bestimmungen der Geschäftsordnung obliegt Ihnen jetzt 
die Bestellung des Bureau, d. i. die Wahl eines Präsi 
denten, eines Stellvertreters und zweier Sekretäre. 
Diese Wahlen werden nun bethätigt, und zwar vor 
erst die Wahl des Präsidenten. Als I. Präsident geht 
aus der Wahl hervor: Hr. Dr. Schädler mit 13—1 
Stimmen. 
Regierungskom. Hr. v. Hausen: Meine Her 
ren! Nachdem Hr. Dr. Schädler auch für den gegen 
wärtigen Landtag wieder zum Präsidenten erwählt wurde, 
kann ich Ihnen folgende höchste Entschließung Sr. Durch 
laucht zur Kenntniß bringen: 
„An den landesfärstlichm Landtagskommissär LandeS- 
verweser von Haufens 
Soferne Landesphysikus Dr. Carl Schädler von den 
Abgeordneten auch für die diesjährige ordentliche Land 
tagsperiode zum Präsidenten gewählt werden sollte, er 
mächtige Ich Sie, der Versammlung gleich nach erfolg 
ter Bekanntmachung des Wahlergebnisses zu eröffnen, 
daß Ich der geschehenen Wahl die landesfürstliche Be 
stätigung ertheile. 
Wien, am 10. Mai 1865. 
Johann."
	        

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