Liechtensteiner Landeszeitung
Dritter
Vaduz, Samstag
Rro. S7.
28. Oktober 1865.
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Landtagsverhandlungen.
Vierter Landtag, 8. Sitzung (Schluß-) Vaduz am 9.
Oktober 1865.
(Fortsetzung.)
Tagesordnung:
Staatsvoranschlag pro 186k,
Landtagsrechnung,
Wahl des Landesausschusses,
Austritt von 6 wählbaren Mitgliedern.
Die Finanzkommission hatte, wie ihr Bericht sagt, in
ihren Verhandlungen den Landtagsbeschluß vom 13. Au
gust 1864 über den Bau eines neuen Ständehauses
sammt Landrichterswohnung wieder in Berathung gezo
gen. „Nach allseitiger Erwägung gelangte sie zu der
Ansicht, daß, wenn auch der Bau eines Ständehauses
noch auf einige Zeit verschoben werden könnte, die Her
stellung einer Landrichterswohnung wegen Mangels ge
eigneter Miethwohnungen unverschiebbar sei. Die Lan
deskasse sei gegenwärtig in der Lage die 1865er Ueber
schüsse, welche an fl. 3000 betragen mögen, zu gedach
tem ^Zwecke zu verwenden. Einmal müsse man doch
bauen, da man auch bezüglich des Landtagsfaales in
Verlegenheit kommen könnte, sei die Ausführung des
dem 1864er Landtag vorgelegten Bauprojekts gerecht
fertigt.
Der Kostenvoranschlag für den Ständesaal, Landge
richtskanzleien, Gefängnißlokalen, dann Landrichterswoh
nung beläuft sich auf fl. 6700. Diese . Bausumme soll
durch die Kassaüberschüsse und durch ein Darlehen ge
deckt werden, welches in einer angemessenen Anzahl Jahre
zu tilgen wäre, ohne daß das Land durch eine Auflagen
erhöhung in Anspruch genommen würde.
Die Kommission stellt den Antrag, der Landtag wolle
beschließen:
1. Es sei der Plan zu dem Bau eines Ständehauses
mit Landgerichtskanzleien, Landrichterswohnung und Ge
fängnißlokalen in dem Kostenvoranschlage vön fl. 6700
unter der Voraussetzung zu genehmigen, daß Se. Durch
laucht der Landesfürst den Bauplatz, wo das Nebenge
bäude der früheren Adlertafern hier steht, dem Lande ab
trete.
2. Die Baukosten seien aus den 1865er Landeskassen
überschüssen und durch ein von der f. Äegierung aufzu
nehmendes Darleben zu bestreiten.
Der Präsident eröffnet Nachmittag 2 Uhr bei Anfang
der Sitzung die Debatte über diese Anträge.
Gmelch: Ich möchte gegenüber diesen Anträgen nur
das Bedenken aussprechen: wenn wir von dem Bedürf
niß eines Baues für den Landtag und für eine Land
richterswohnung sprechen, so glaube ich kommt uns noch
ein anderes Bedürfniß in den Sinn, das ist, daß wir
dann auch eine Wohnung für den Landesphysikus für
nothwendig finden werden. Ich bin einmal der Ansicht,
daß die Wohnung, welche der Landesphysikus hat, dem
Platze, wo sie steht, eine besondere Ehre nicht macht,
und daß sie auch der Stellung eines Landesbeamten nicht
entspreche. Jedenfalls muß diese Wohnung wegkommen,
wenn Vaduz mit der Zeit eine neue Kirche bekommt.
Daher denke ich in erster Linie, wenn man den Bau
eines Gebäudes für landfchäftliche Rechnungen beabsich
tigt, sollte man auch für den Landesphysikus Rücksicht
nehmen. Sie werden auf diese Ansicht vielleicht nicht ein
gehen, meine Herren. Darin folgt für mich, daß der
Gedanke eines Baues für jetzt noch nicht reif ist. Ich
würde daher dafür stimmen, über die Angelegenheit zur
Tagesordnung zu gehen.
Präs. Schädler: In wie weit es sich um die
Wohnung für den Landesphysikus handelt, welcher ich
gegenwärtig bin, so muß ich dem Herrn Vorredner zu
geben, daß die gegenwärtige Wohnung, welche ich bis
her inne hatte, ihre Mängel hat. Aber von meiner
Seite sollen dem Lande keine Auslagen erwachsen Ich
begnüge mich, wenn man diese Wohnung mir unter den
bisherigen Bedingungen überläßt. Ich mache, wie er
wähnt, keine Ansprüche an das Land, und möchte am
allerwenigsten von diesem Orte aus für meine Person
wirken. Für die Bedürfnisse in Zukunft wird der Land
tag zu sorgen haben. Ich möchte.diese Frage nicht zur
Erschwerung der gegenwärtigen herbeiziehen, weil ich das
Bedürfniß der Landrichterswohnung als viel zu dringlich
finde, um die Frage länger zu verschieben. Der gegen
wärtige Landrichter hat die letzte passende Miethwohnung
in Vaduz inne, wenn eine Kündigung erfolgt, so muß
das Land um jeden Preis eine Wohnug beschaffen.
Wenn also auch die Erstellung einer Lokalität für die
Berathungen des Landtags noch verzögert werden könnte,
so ist die Erstellung einer Landrichterswohnung unver
schiebbar.
Kirchthaler spricht für die Vereinigung aller Kanz
leien der Regierung, des Landgerichts und der Kassen
verwaltung in einem Gebäude, und die Verlegung der
Landrichterswohnung in die Räumlichkeiten der gegen
wärtigen Kanzleien: