Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1864)

bedachten Uebertretungen kommt dem Landgerichte die Un 
tersuchung und Entscheidung zu. 
Der Landtag selbst war mit den meisten Bestimmun 
gen dieses Gesetzes einverstanden. Eine Abänderung er 
litt zunächst der §. 7. 
Abgeordneter Kind ficht diesen 8. an, weil er das 
Weiden des Viehes auf den Rheindämmen verbietet. Die 
Gemeindeweiden von Rugell, Bendern Zc. seien alle von 
den Rheindämmen begrenzt. Wolle man das erwähnte 
Verbot einführen, so sei es den genannten Gemeinden 
unmöglich ihr Vieh zu weiden, und das wäre für die 
selben ein empfindlicher Schaden. 
Der f. Regierungskommissär erklärt hierauf, daß die 
Wurkonunission schon längst den Viehtrieb auf und an 
Dämmen als nachteilig bezeichnet habe; es zeige sich 
das namentlich auch an den Dammbauten der obigen 
Gemeinden. Ohne eine gesetzliche Bestimmung könne man 
aber diesem Uebelstande nicht begegnen. 
Kind bestreitet, daß die Dämme jener 5 Gemeinden 
schlechter seien als anderwärts. Er habe im Gegentheil 
die Ansicht, daß die Dämme an Güte gewinnen, wenn 
sie das Vieh zusammentritt. Das sei auch die Ansicht 
vieler Gemeindebewohner. Es sei besser, man lasse diese 
Beschränkung fallen, man könne dafür die Gemeinden 
streng verpflichten, ihre Dämme immer in guter Ordnung 
zu erhalten. 
Der Satz wird mit 8—7 Stimmen verworfen. 
Auch Z. 25 erregt viele Widersprüche. Dieser 8. be- 
stimmt, daß in allen Fällen, wo nicht durch Herkom 
men zc. etwas Anderes gilt, der Grundbesitzer die Zäu 
ne zu erstellen habe. 
Mehrere Abgeordnete finden dies geradezu für unge 
recht und meinen, es sei die Pflicht desjenigen, der sein 
Vieh auf solchen Wegen zur Weide treibt, daß er die 
Zaune herstelle und die Bodenbesitzer vor Schaden be 
wahre. Hier gelte der Grundsatz: Wer den Nutzen hat, 
muß auch die Last tragen. 
Dagegen bemerken andere, es sei eine hergebrachte 
Uebung, daß die Zäune vom Grundbesitzer erhalten wür 
den. Ja, man könne in vielen Fällen sogar nachweisen, 
daß die Grundeigenthümer diese Last vertragsmäßig ge 
gen eine Entschädigung oder eine andere Wohlthat über 
nommen hätten. Wollte man nun diese Last vom Grund 
und Boden hinwegnehmen, so erlaube man sich gewalt 
same Eingriffe ins Privatrecbt. 
Dieser Einwand wird gebilligt, so lange er altes Her 
kommen betrifft. Gewiß aber kann man das nicht ein 
wenden, wo es sich um Zäune an neuen Wegen und 
Viehtriften handelt, wie z. B. bei der neuen Straße auf 
den Triesnerberg, sobald diese als Alpweg benützt wird. 
Der §. 25 würde viel richtiger sein, wenn man ihn um 
kehrt, so, .daß in allen Fällen, wo nicht das Herkommen 
entscheidet dem Viehbesitzer die Zäunungslast obliegt. 
Weil man sich über keine bestimmte Fassung dieses §. 
einigen kann, so wird die Beschlußfassung bis zu näch 
ster Sitzung ausgelassen. Zu §. 27 beantragt Abg. 
Keßler einen Zusatz bezüglich auf das sogenannte „Stre 
cken auf die Nachbarsgrundstücke." Bisher war 
das Strecken ein wahrer Zankapfel zwischen den Anrai 
nern. Einige verweigerten es, andere machten einen 
unvernünftigen Gebrauch davon. Früher war der 23. 
April, Georgi, der Zeitpunkt, bis wohin das Strecken 
geübt werden durfte. Diese Zeit erwies sich aber als 
unzureichend namentlich für Aermere, welche ihre Aecker 
nicht mit eigener „Mene" bestellen können und es wurde 
der 1. Mai als Schlußtermin für die Ausübung des 
Streckrechtes angenommen. Hiebei fehlte es nicht an 
Gegnern dieses Rechtes. Es sprachen sich mehrere Ab 
geordnete dagegen aus, daß man diese Belastung des 
Bodens neuerdings durch ein Gesetz gleichsam „festna 
geln" wolle. Durch dieses Recht werde die freie Be 
nützung des Grund und Bodens vielfach gehemmt. Was 
hier noth thue, sei eine Regulirung der Feldwege. 
In letzter Hinsicht wurde alsdann eine Bestimmung 
ins Gesetz aufgenommen und zwar folgenden Inhalts: 
§. 28 Ziff. 3: Hat eine Güterlage die nöthigen Feld 
wege nicht, so kann eine Weg- und nötigenfalls Gü- 
terregulirung durch Stimmenmehrheit der betheiligten 
Grundbesitzer beschlossen werden jedoch müssen die dafür 
Stimmenden überdieß den größern Theil der in dieser 
Güterlage gelegenen Grundstücke besitzen. Die f. Re 
gierung, welche die Leitung dieser Sache hat, entscheidet 
über die örtliche Ausdehnung der Maßregel und über 
die Beitragspflicht, wenn unter den Betheiligten eine 
Verständigung nicht erzielt wird. 
Nach Beendigung dieser Berathungen erfolgte die 
Wahl der Finanzkommission: 
Schädler, Keßler, Marrer, Wanger, Kirchthaler, und 
hierauf Schluß der Sitzung. 
Rundschau. 
Friede! — Die Waffen ruhen — die Federhelden ha 
ben jetzt das Wort. Sie sitzen in Wien, um mit dem 
friedebedürftigen, athemlosen Dänemark übereins zu kom 
men. Der preußische Herr v. Bismarck und der östrei 
chische Herr v. Rechberg sind die Friedensapostel. 
Man hat keinen guten Glauben an diese Apostel. 
Wir wissen, was es zu bedeuten hat, wenn Herren von 
solcher Denkungsart Arm in Arm gehen. Freilich, daß 
Oestreich und Preußen, die noch vor einem Jahre sich 
spinnenftind waren, daß diese jetzt so freundlich zusam 
menstehen, das will vielen Leuten nicht in den Kopf. 
Es ist das übrigens auch kein Wunder. Aus demselben 
Grunde, aus dem die Ministerschaft der Herren Rech 
berg und Bismarck, die Möglichkeit ihrer Eristenz begrif 
fen wird, aus demselben begreift sich auch diese unerhörte 
Freundschaft. Es ist ein höheres, nie genanntes und 
dennoch allbekanntes Ding, das diese Staaten einigt, 
das in diesen Herren zu Fleisch und Bein geworden. 
Doch genug! 
Preußen will Schleswig-Holstein von den Dänen ab 
nehmen, um es so lange auf eigene Rechnung zu ver 
walten, bis es seine und Oestreichs Kriegskosten heraus 
hat, das ist so viel, als Schleswig-Holstein wird preu 
ßisch. Der Anfang ist damit gemacht worden, daß die 
Bundestruppen aus Rendsburg verdrängt wurden. Aller-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.