Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1864)

Reg. Comm.: Damit bin ich einverstanden und ich 
erkläre, daß bereits eine Abänderung des Schulgesetzes 
rücksichtlich der Zusammensetzung und des Wirkungskrei 
ses des Schulvorstandes mit der Landesfchulbehörde aus 
gearbeitet wurde. Dabei kann seiner Zeit diese Frage 
gelöst und dem Lehrer berathende oder entscheidende Stim 
me zugesprochen werden, obwohl ich nicht verkenne, daß 
Letzteres aus Rücksicht auf seine Partei mit Schwierig 
keiten verbunden sein wird. — Vorläufig aber genügt 
es, im Verordnungswege zu bestimmen, daß der Lehrer 
berathende Stimme im Schulrath habe. Der §. 4 ge 
stattet diese Deutung. 
Fischer: Wenn das aber nicht bestimmt im §. 4 
ausgesprochen ist, so kommt man auch mit einer Ver 
ordnung nicht aus, dann ist eben eine gesetzliche Bestim 
mung nöthig. 
Reg. Comm..- Das kann auch geschehen und dann 
hat hiebei ebenfalls der Landtag mitzureden; nur kann 
es dann vielleicht 1 Jahr und länger dauern bis die 
Frage auf diesem Wege gelöst ist. 
Keßler: Lassen wir die Bestimmung der Mitglieder 
zahl hinweg und sagen wir: über die Wahl und 
Wirksamkeit des Schulraths werden eigene 
gesetzliche Bestimmungen erfolgen. 
Reg. Comm: Ich muß schon darauf halten, daß 
hier im Gesetze die Zahl der den Gemeindebürgern an- 
gehörigen Mitglieder des Schulvorstandes und die Wahl 
derselben ausgesprochen werde. Ich schlage daher fol 
gende Fassung vor: 
Die im Schulgesetze ausgesprochene Einflußnahme der 
Gemeinde auf das Schulwesen wird durch einen Schul 
rath als Lokalschulbehörde gewahrt, welchem der Orts 
vorsteher und zwei aus der Mitte der Gemeindeglieder 
auf die Dauer von 3 Jahren zu wählende Schulräthe 
als Mitglieder beizuziehen sind. 
Abstimmung: Keßlers Antrag 4 gegen 8 Stimmen 
abgelehnt. 
Antrag des Reg. Comm. 10—2 St. angenommen. 
§. 83 bis Ende, ohne Debatte, einst, angenommen. 
Nächste Sitzung wird auf den 29. Februar an 
gesetzt. 
Hierauf Schluß. 
Sitzung am 29. Februar. 
Gegenstand: Fortsetzung der Berathung über die Ge 
meindeordnung, d. i. II. Lesung derselben. Gegenwärtig 
13 Abgeordnete, Regierungs-Commissär v. Hausen; ab 
wesend die Abgeordneten Keßler und Erni. 
Nach Verlesung des Protokolls wird eine von der 
Gemeinde Schaan eingereichte Petition verlesen, welche 
mit 62 Unterschriften bedeckt ist. 
Präs.: Es ist zuerst die Frage zu lösen, wie die 
eben verlesene Petition zu behandeln sei. Diese Bitt 
schrift fordert dreierlei: 1. zu 8. 18 des Entwurfes, daß 
zum Nutzgenuß des Gemeindegutes der wirkliche Aufent 
halt in der Gemeinde unumgänglich erforderlich sei; 2. 
zu §. 26, daß man die 6jährige Feststellung der Ein 
kaufstare ins Bürgerrecht fallen lasse und den Einfluß 
der Regierung beseitige, und 3. zu §. 29, daß das Ge 
setz Umgang nehme von der Bestimmung, daß Nichtan- 
gehörige der Gemeinde ins Bürgerrecht aufgenommen 
werden müssen. Wir können die Petition auf dreierlei 
Weise behandeln: wir können sie sogleich in Berathung 
nehmen — oder über selbe zur Tagesordnung übergehen 
— oder dieselbe an den Gesetzgebungsausschuß verweisen 
zur Berichterstattung. 
Gmelch: Da ohnedies eine II. Lesung des ganzen 
Gesetzes vorgenommen wird, wo es jedem freisteht, wei 
tere Meinungen auszutauschen und Abänderungen her 
beizuführen, so schlage ich vor, sie dem Ausschuß zu 
überweisen. 
Präs.: Sie übersehen, daß wir schon heute an der 
II. Lesung des Gesetzes stehen; bitte deshalb dietTages- 
ordnung einzusehen. 
Gmelch: Ich war nicht bei den letzten Sitzungen. 
Präs.: Wenn sich Niemand mehr ums Wort mel 
det, so bringe ich die Anträge der Reihe nach zur Ab 
stimmung : 
1. Der Landtag beschließt, die Petition sogleich in Be 
rathung zu nehmen. Angenommen mit 8 St. 
Die Debatte ist eröffnet. 
Fischer: Da sich die Petition gegen bestimmte §§. 
ausspricht (§. 18, 26, 29) so wird es am schicklichsten 
sein, wenn wir die II. Lesung mit §. 1 beginnen und 
die Bittschrift erst bei den bezüglichen §§. in Betracht 
ziehen. 
(Die Versammlung geht auf diesen Vorschlag ein.) 
Präs.: verliest die Einleitung: Wir Johann II. )e. 
— einstimmig angenommen. 
8. 1 einstimmig angenommen. 
(Fortsetzung folgt.)
	        

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