Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1864)

Beilage zurLiechtensteinerLandeszeitungNr. 
Landtagsv erHandlungen. 
Sitzung am 18. Februar 1864. 
Gegenwärtig: 12 Abgeordnete; die Herren Pfarrer 
Erni, Büchl, Gmelch sind abwesend. 
Gegenstand: Berathung der Gemeindeordnung. 
Sekretär Fischer verliest das Protokoll der letzten 
Sitzung; dasselbe wird genehmiget. 
Präsident Schädler: Ehe wir zur Tagesordnung 
übergehen, muß ich eine Berichtigung des gedruckten Be 
richtes von der letzten Sitzung vornehmen. Herr Gmelch 
stellte dort die Frage, ob die Gemeinde Triesnerberg die 
im v. I. verwilligten fl. 400 auch fernerhin nebst den 
neuerdings beantragten Staatsbeiträgen erbalte. Meine 
Antwort war „Ja". Ich hatte ihn aber mißverstanden. 
Die fraglichen ff. 400 sind nehmlich laut einer Aeuße 
rung des Herrn Regierungskommissärs bis jetzt noch nicht 
ausbezahlt. Nun glaubte ich, Herr Gmelch frage, ob 
dieselben zur Auszahlung kommen werden, denn ich konnte 
nicht voraussetzen, daß ihm der vorjährige Beschluß, wel 
cher nun auch 1863 diese fl. 400 verwiegte, unbekannt 
sei. Hätte ich seine Frage nicht mißverstanden, so wäre 
meine Antwort „Nein" gewesen. 
Reg.-Kommissär v. Hausen: Der Herr Abge 
ordnete Kirchthaler hat bei der Landtagssitzung am 7. 
Jänner d. I. an die fürstliche Negierung eine doppelte 
Frage gestellt: 
1. ob der Liechtensteinische Bundestagsgesandte bei der 
Sitzung vom 7. Dezember v. I. erfolgten Verhandlung 
Äber Schleswig-Holstein dem Antrage auf eine Erekution 
gegen Dänemark, statt dem auf eine vollständige Be 
setzung der Herzogtümer zugestimmt habe, und 
2. was die fürstliche Regierung zur Geltendmachung 
altverbriefter Rechte der Herzogthümer zu thun entschlos 
sen sei. Da nach §. 23 der Verfassungsurkunde der 
Landesherr das Fürstenthum in allen seinen Verhältnissen 
gegen auswärtige Staaten vertritt, und da nach §. 93 
der Amtsinstruktion für die liechtensteinischen Staatsbe 
hörden Se. Durchlaucht sich die Jnstruirung Höchstihrer 
Gesandten selbst vorbehielten, so mußte ich mir rücksicht 
lich der ersten Anfrage des Herrn Abgeordneten die höchste 
Weisung von Sr. Durchlaucht unmittelbar erbitten. 
Ich erhielt nun den Auftrag, diese Frage wegen der 
Abstimmung des Liechtensteinischen Gesandtens dahin zu 
.beantworten: 
1. daß in der Bundessitzung vom 7. Dezember v. I. 
kein Antrag in Bezug auf die Herzogthümer Schleswig- 
Holstein. sondern auf die Herzogthümer Holstein-Lauen 
burg gestellt war, 
2. daß der Antrag auf Ausführung des Erekutions- 
verfahrens bezüglich der Herzogthümer Holstein-Lauenburg, 
beziehungsweise auf die Uebernahme der Verwaltung die 
ser Herzogthümer gerichtet gewesen ist; wozu eine voll 
ständige Besetzung dieser Herzogthümer Holstein-Lauen- 
burg blos als ein Mittel zum Zwecke implicite in Aus 
sicht genommen wurde, 
3. daß der fürstlich Liechtenstein'sche Gesandte, indem 
er dem Antrage auf Erekution beistimmte, auch der zum 
Zwecke deren Ausführung nothwendigen vollständigen Be 
setzung der gedachten Herzogthümer Holstein und Lauen 
burg zustimmen mußte und zugestimmt hat. 
Ich gehe nun auf die Beantwortung der zweiten Frage 
über. Rücksichtlich dieser kann ich im Namen der fürst 
lichen Regierung die Versicherung aussprechen, daß die 
selbe stets bemüht sein wird, auf Bundesverfassungsmäßi^ 
gemWege dafür mitzuwirken, damit alte verbriefte Rechte 
der Herzogthümer zur Anerkennung gebracht und geschützt 
werden. 
Präsident: Wir gehen nun zur Tagesordnung über 
d. i. zur allgemeinen Berathung des Entwurfes einer 
Gemeindeordnung. 
Reg.-Kommissär: Ich habe in Betreff des vorlie 
genden Kommissionsberichtes um eine Berichtigung zu er 
suchen. Ich kann mich wesentlich nicht erinnern, daß 
ich mich jemals zu einer Umarbeitung des Gesetzentwur 
fes im Namen der Regierung einverstanden hätte, wie 
dieß der zweite Absatz des Kommissionsberichtes vom 6. 
Februar enthält. Ick habe mich wohl gegenüber der 
Kommission, welche den Gemeindegesetzentwurf berieth, 
bereits erklärt, den Entwurf gemäß den Wünschen und 
Anträgen der Kommission zu redigiren, allein dieß that 
ich nicht als Negierungskommissär sondern als Private, 
weil ich hierum dringend ersucht wurde. 
Ich bitte das Präsidium diese Erklärung zu Protokoll 
nehmen zu lassen und hiernach die Berichtigung des Kom- 
missionsberichtes zu verfügen. 
Präsident: Das ist ganz richtig, was der Herr 
Reg.-Komm, bemerkte. Er übernahm die Redaktion der 
Kommissionsanträge ausdrücklich nur als Private. 
Berichterstatter Keßler: Ich bin mit der 
Aeußerung des Herrn Kommissärs vollkommen einverstan 
den. Allein ich habe schon in den Ausschußsitzungen 
darauf hingewiesen, daß die Kommission nicht berechtiget 
sei, einen neuen Entwurf zu machen, sie konnte nur Zu 
sätze machen und den Entwurf selbst annehmen ode? 
ablehnen. Man wollte nun ohne bestimmte Anträge 
nicht vor den Landtag treten, und auch den Entwurf 
nicht zurückweisen. Es blieb also nur der Ausweg ei 
nen neuen Entwurf auszuarbeiten. Faktisch erklärte sich 
die Regierung damit einverstanden. 
Reg.-Komm.: Diese Deutung meiner Zusage muß 
ich entschieden zurückweisen; wenn ich die traurige Er 
fahrung machen soll, daß meine gute Absicht, den Kom 
missionsmitgliedern bei ihren Berathungen hilfreich an 
die Hand zu gehen, derart mißdeutet wird, so werde ich 
mich bei einer anderen Gelegenheit zu Nichts mehr her 
beilassen. 
Keßler: Ich habe die Absicht des Herrn Kommissärs 
nicht mißkannt; ich wollte im Berichte nur den Vorgang 
darstellen, wie der neue Entwurf zu Stande kam, denn 
ein solcher liegt doch eigentlich vor. 
Reg.-Komm.: Ich kann in dem zur Berathung eben 
vorliegenden Gemeindegesetzentwurfe keinen neuen, son 
dern nur die ursprüngliche Regierungsvorlage mit den 
Kommissionszusätzen und Abänderungen erkennen. Mit
	        

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